Viertes Kapitel.
Geschichte des Autographenwesens.
Bevor der Humanismus den Sinn für gelehrte Studien gewecktund den Weg zur Verallgemeinerung der Wissenschaft gewiesenhatte, galt die Kenntnis des Lesens und Schreibens als ein Zeichenbesonderer Gelehrsamkeit. („Ein riter so geleret was, daz er anden buochen läs“, rühmt Hartmann von Aue .) Geistliche warenin der Regel die Träger jener primitiven Geistesbildung. Sie schrie-ben die Werke der heidnischen Klassiker ab. Sie überlieferten dieWerke der Kirchenväter, die Lebensbeschreibungen der Heiligen,ln teilweise künstlerischer Ausführung stellten sie die für denkirchlichen und privaten Gebrauch erforderlichen Andachts- undErbauungsbücher her, die Missalien, Breviarien und Gradualien.Sie retteten aber auch die Lieder der Minnesänger vor Vergessen-heit und Vernichtung, indem sie sie sammelten und in ihren Kloster-büchereien aufbewahrten. Wohl wußten die Ritter trefflich dasSchwert zu führen; sie führten aber auch — nötigenfalls — dieFeder, wenn es sich darum handelte, einen Fehdebrief aufzusetzen.Immerhin blieb die Kunst des Schreibens auf ein kleines HäufleinWissender beschränkt.
Zu diesen Intellektuellen gehörten die regierenden Fürsten.
Die deutschen Kaiser ließen die in ihrem Namen vollzogenenUrkunden vom Sekretär mit ihrem Monogramm versehen, durchwelches sie zwecks Bestätigung eigenhändig einen Querstrich zogen.Beweis: der Querstrich ist in den Urkunden mit einer vom Mono-gramm wesentlich abweichenden Tinte gezogen, ln einer Urkundeaus dem Jahre 978 bestätigt Kaiser Otto II. ausdrücklich:„Hane cartam nostra iussione conscriptam atque signatam connexisetiam nostris literis subtus quodam charactere per obliquum ducto