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Viertes Kapitel.
oder die andere dieser Bezeichnungen unter den eigenhändigenNamenszug. „Mein forstliche hant“, schreibt Markgraf Friedrich von Brandenburg im Jahre 1504. Kurfürst Joachim II. von Bran-denburg versah 1559 seinen Namenszug mit der Abbreviatur „sst“(= subscripsit). Andere Fürsten Unterzeichneten: „manu ppria sst.“(ppria = propria).
In Frankreich pflegten damals fürstliche Personen, bzw. derenKabinettsdirektoren, zur besonderen Beglaubigung ein heraldisches
Abb. 35. Kurfürst Joachim II. von Brandenburg.
Zeichen neben den Namenszug zu malen. Ja, vielfach vertrat diesEmblem die Allerhöchste Unterschrift. „Mit sicherer Hand, nichtohne Eleganz“ malten die hohen Herren einen Hundekopf, einenHelm, einen Schild oder einen anderen Gegenstand ihres — eng-begrenzten — Gesichtskreises.
Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß diese heraldischen Zei-chen 1 ) die Vorläufer der Wasserzeichen darstellen. Die fürstlichen
*) R. Forrer glaubt, daß nur die des Schreibens unkundigenfürstlichen Personen sich dieser heraldischen Zeichen als Ersatz desSiegels bedienten.