öeschichte des Autographenwesens.
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bzw. geistlichen Personen ließen ihren Bedarf an Kanzleipapier inbestimmten Papierfabriken herstellen und setzten ihre Emblemeals Kennzeichen ihrer Spezialmarken fest. Nur so ist das gleich-zeitige Verschwinden jener die Unterschrift vertretenden „Hand-male“ und das Aufkommen der Wasserzeichen zu erklären.
Mit der Einführung der Buchdruckerkunst wuchs die Freudeam geschriebenen Wort. Aufrufe — auch wenn sie durch Druck ver-vielfältigt wurden — gewannen ihre gesetzliche Kraft erst durchdie eigenhändige Unterschrift des Landesherrn. Da aber den Für sten Turniere, Jagden und andere ritterliche Übungen weit eherzusagten als die mechanische Eintönigkeit am Schreibtisch, soließen sie ihren, Namenszug bzw. die Schnörkel oder ^Paraphen,die ihn darstellten, in Holzschnitt faksimilieren und mit diesem
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Stempel die in ihrem Namen ausgefertigten Urkunden versehen —das erste Autographenfaksimile 1
Kaiser Maximilian I. bestätigte seine Verfügungen mittelseines solchen Stempels, falls er nicht „per regem“ Unterzeichnete;ebenso Karl V. , dessen Stereotyp „Carolus“ mit der eigenhändigenUnterschrift „Yo el rey“ abwechselte. Vermutlich haben sich dieKönige Ludwig XII1. und Ludwig XIV. , sicherlich der MinisterColbert , eines solchen ihren Namenszug faksimilierenden Stem-pels bedient.
In Frankreich Unterzeichneten Könige, Feldherren und Staats-männer bereits im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts eigenhändig.In England etwas früher. Das British Museum verwahrt Unter-schriften des Königs Richard II. (1377—1399); Familienbriefetauchen erst unter der Regierung König Heinrichs V. (1413 bis1422), also im Anfang des 15- Jahrhunderts, auf.
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