Geschichte des Autographenwesens.
155
- Jamet fand 1733 bei einer Pariser Butterhändlerin das Frag-
ment eines Briefes vom Regenten, Herzog von Orleans, an Königk Philipp V. von Spanien. Vom Werte dieses Autographen überzeugt,
& ließ er sich den Brief einrahmen, wie Horace Walpole auf seinem
'■S Schloß Strawbery Hill unweit Hampton Court und Twickenham
"i das von Cromwell Unterzeichnete Todesurteil Karls I. unter Glas
fcr und Rahmen aufbewahrte. (Abb. 38).
Jamet hat übrigens zuerst die Bezeichnung „Autograph“ für„Handschrift“ gebraucht; er schrieb in bezug auf obigen Brief:sh „Ich erinnere mich, daß mir Lancelot für diese Kuriosität ein dickes
ö Konvolut Noten anbot. Lancelot besaß bereits eine Anzahl Briefe
-i: von berühmten Personen, unter anderen ein Liebesbriefchen von
" ~ Grafen de la Chatre und
fi einen Brief von Vincent
■cs de Paul. Solche Leiden-
3: schaft hatte Lancelot
für Autographen.“ Bisde dahin bezeichnete man
in Frankreich mit „auto-Cir. graphe“ einen eigenhän-
digen Schriftsatz der Notare (war das Schriftstück vom NotarK ' nur unterzeichnet, so hieß es „original“). Da die Sammler fasti~ durchweg höhere Staatsbeamte und als solche juristisch vor-
; i gebildet waren, so übertrugen sie den ihnen geläufigen technischen
Ausdruck „autographe “ auf die von ihnen zusammengetragenen,r Verfügungen, Urkunden und Briefe von königlicher Hand.
-- In Deutschland bedeuteten in den ersten Zeiten des Buchdrucks
„Autographen“ die in Gegenwart, zum mindesten unter der Leitungdes Autors hergestellten Abdrücke seines Werkes. Der Ausdruckwurde beibehalten, bis er mit dem Aufkommen des Handschriften-sammelns auf dessen Objekte überging.
.p Zur selben Zeit, als in Frankreich die Bezeichnung „Autogra-
zjr phen“ ihren eigenartigen Bedeutungswandel durchmachte, ging inDeutschland ein für die Entwicklung des Autographenwesens
Abb. 38. Cromwell.
45 **-