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Zehntes Kapitel.
lieh vorschwebten, behauptete Gerstenbergk, er habe mit den „Auto-graphen“ keinen Handel getrieben und demgemäß auch niemandengeschädigt. Nur auf besonderes Drängen der Käufer habe er dieStücke abgegeben — was diese aber entschieden bestritten — undjedesmal hinzugefügt, er nehme die Schriftsachen zurück, wenn dieAbnehmer den Ankauf nachträglich bedauern — allerdings mitdem Zusatz, „wenn er Geld habe“ (was selten der Fall war!). Wenner schon — schweren Herzens — die „Autographen“ verkaufte, sowar deren Preis so lächerlich gering, daß die Geringfügigkeit desBetrages jede gewinnsüchtige Absicht ausschloß. Diese Behaup-tung spricht aber auch gegen den Faksimilanten; denn hätte essich um echte Schiller-Autographen gehandelt, so hätte er sie keines-wegs so billig weggegeben.
Einen besonderen Wert legte die Anklage — und wohl mit Recht— auf ein von Gerstenbergk unwillkürlich abgelegtes Selbst-bekenntnis der von ihm betriebenen Fabrikation SchillerscherHandschriften. Gerstenbergk hat sich nämlich wiederholentlich ge-rühmt, daß er noch eine ganze Reihe anderer Schillerscher Hand-schriften — darunter das vollständige Manuskript des „Wallen stein “ — besitze. Nun haben sich aber bei der Haussuchung vieleBücher über Schiller und die Ausgaben seiner Briefe sowie der„Deutsche Merkur“, die „Horen“, ferner ein Notizbuch über dieJahres- und Tagesbezeichnung der Schillerschen Briefe sowie überderen Adressaten, eine greße Menge altes, vergilbtes Schreibpapierund endlich eine Anzahl kleiner Farbennäpfchen vorgefunden —ein „Wallenstein “-Manuskript war nicht darunter! Auch trotzlebhaften Einredens gerichtlicherseits war er zu einer Äußerungüber den Verbleib des „Wallenstein “-Buches nicht zu bewegen.Wahrscheinlich rühmte er sich seines Besitzes, um die Begehrlich-keit der Käufer nach jenem vermeintlichen „Manuskript“ zuwecken. Zweifelsohne hätte er’s hergestellt, wenn ihm nicht dasStrafverfahren das Handwerk gelegt hätte.
Zur Vervielfältigung, d. h. zur Herstellung der angeblichenDubletten, produzierte Gerstenbergk Schillersche Gedichte in derForm, in der sie angeblich zuerst oder aus besonderer Veranlassung