Elftes Kapitel.
Ist Autographensammeln Luxus?
Die Notlage des deutschen Vaterlandes nach dem verlorenenKriege zwang die Regierung, sich allerlei bis dahin ungewöhnlicheSteuerquellen zu erschließen. Eine Reihe von Äußerlichkeiten, dieman für hohe Summen erwarb, konnten eine solche Besteuerungohne Schaden für das Scheckbuch des Besteuerten recht gut ver-tragen.
Wer in der Lage ist, die Flucht seiner strahlenden Gemächermit den Gemälden erster Meister zu schmücken, der kann beimAnkauf eines Liebermann für eine halbe Million dem Steuersäckelohne weiteres einen kleinen Tribut von 50000 M. entrichten. Wemdurch Erbschaft ein Vermögen in den Schoß fällt, darf gleichfallseinen Prozentsatz davon abgeben. Auch die funkelnden Brillantenreich gewordener Emporkömmlinge stellen ertragreiche Steuer-quellen dar; und wenn ein glücklicher Brautvater bei der Ver-mählung seiner Tochter hundert Personen im ersten Hotel zumPreise von 2000 M. pro Gedeck bewirtet, so würde der Staat törichthandeln, wenn er sich nicht an einem derartigen Luxus seinen zehn-prozentigen Anteil sicherte.
Daß die Gemälde von Millionenwert, die Millionenerbschaf-ten, die Kohinurs am Halse der Frau Kommerzienrat und diePrunkmahlzeiten der Finanzaristokraten einen Luxus darstellen,dürfte kaum jemand bezweifeln. Wenn also der Steuerfiskus hieretwas erleichternd eingreift, so ist dies ein einfacher Akt ausgleichen-der Gerechtigkeit.
Wie aber, wenn der Arm der Steuergesetzgebung sich auch nachdem Autographen ausstreckt und seinen Besitz gleichfalls zueinem „Luxus “ stempelt?