594
Achtzehntes Kapitel.
„Schriftprobe“ gewertet und aufbewahrt, es wuchs sich vielmehrzum Objekt wissenschaftlichen Studiums aus. Der Autographen-sammler um 1890 trachtete bereits nach dem Erwerb inhaltreicherStücke, nach Briefen, welche die Seelenstimmung ihres Urheberswiderspiegelten oder Schlaglichter auf sein Leben und seine Zeitwarfen. Nicht die Zusammenfassung möglichst vieler Namen wardie Hauptsache, sondern die Aufhäufung erlesenen Materials zuwissenschaftlicher Forschung.
Bereits 4894 befürchtete Bertling in den „Mitteilungen“, daßbei der ausschließlichen Bevorzugung nur wertvoller Autographenmit bedeutendem Inhalt vielleicht „des Guten schon etwas zuvielgeschieht“. Es bleiben nach vielmaligem Durchsieben zuletzt nurdie allerersten Namen übrig, und deren Autographen werden sokritisch beurteilt, daß schließlich bei einer Auktion nur ein Wett-eifern um einige Kabinettsstücke übrigbleibt, während die Masseschnöde vernachlässigt wird. Wenn zu einer solchen Versteigerungnur wenige Reflektanten sich einfinden, so bleibt eine Menge Auto-graphen unverkauft, die bei vernünftigen Preisen den jungen Samm-lern zugeflossen wären. Anfänger sind aber nicht immer anwesend:sie werden oft durch die hohen Preise abgeschreckt, welche nachden vorhergehenden Versteigerungen durch die Zeitungen schwirren.
Für die Anfänger ist in Amerika besser gesorgt. Hier hatBenjamin fünfundzwanzig Jahre lang in seinem „Collector“neben anderen wertvollen Stücken auch Namenszüge — von 0,10bis 1,50 Dollar — ausgeboten. Das Interesse für derartige Stückeist aber von 1887—1914 dermaßen abgeflaut, daß ihr Wert sich indiesen Jahren im Verhältnis 5:1 verringerte. Nur noch Anfängersammelten Namenszüge, und diese wiederum erbettelten sie sichlieber — so weit es sich um lebende Berühmtheiten handelte — alsdaß sie 10 Cent für ein derartiges Autograph verausgabten. Dem-gemäß stellte Benjamin mit der Februarnummer 1914 die Veröffent-lichung der Namenszüge-Verzeichnisse ein. Dennoch schickt er nochheute für einen Dollar ein Konvolut von fünfzig Unterschriften,gegen vorherige Einsendung des Betrages und ohne Umtausch-erlaubnis.