d e o d e p
d e p 69
aufrichtigkeit wegen sehr hoch geachtet worden. In dem an-sang des XVIII. feculi litte er zu Constantinopel als ein Mär-tyrer mit eben der bcständigkeit, als die Christen der ersten zel-ten gelitten haben. Er hat das Schisma der Arnunier abge-schworen , und sich in die schoos der Römischen kirche geworf-fen, welches abschwören ihm von feiten der Schssmaticorum ,die er verlassen, viele verfolgung zugezogen hat. Sechs monatvor seinem tobe wurde er auf dle galeeren verdammet, die fur-nehmsten Armenier aber erkauften ihn davon um eine gewis,sc summa gelds. Deo- Johannes , der Patriarch dieser Schi-smaticorum , nachdem er zuerst den Groß-Vezier gewonnen, undwider die, so sich seinem gehorsam entzogen, aufgehetzet hatte,liesse den Patriarchen Sury und beneben ihm 40. oder 50. Ar-menische Catholicken gefangen setzen. Dieser Patriarch und nochsieben andre wurden mit «hm zum tode condemnirt, aber ihrleben zu erhalten, gaben sie ihren glauben auf, und kehrten sichzu der Mahometanischen religion. Deo-Gumidas war bestän-diger : Denn nachdem der Groß - Vezier leuthe ausgeschicket,um ihn zu arrestiren, und diese abgeschickten, da sie ihn nichtgleich gefunden , in verschiedene Häuser mit gemalt eingebro-chen , grosse Unordnung gemachet, und gemalt grübet hatten ,hörte er den lärmen, und ob er schon wußte, daß es auf ihnabgesehen, stellte er sich unter das thvr des Hauses, und fragtesie: wen fte sucheten ? Da sie sprachen, den Deo - Gumi-das , erwiederte er: Ich bins, laßt diese andere mitfrieden. Also wurde er hinweg geführet, und zwey tage daraufdem Groß - Vezier in dem Divan vorgestellet. Der PatriarchDeo - Johannes, nebst mehr als ,00. schismatischen Armeniern,fände,» sich dabey ein; der Groß - Vezier fragte Deo - Gumi-dam: warum er ein Franck (d. i. ein Römisch - Catholi-fcher) geworden? Er antwortete : Dieweil ich als Prie-ster verpflichtet bin, die religion zu lernen, damit ichdieselbe andere lehren könne; da »ch nun in der Arme nischen secte viel irrthümmer gefunden, die ich in mei-nem gewissen falsch glaube, hab ich dieselbe verlassen,und darum werde ich verfolget. Der Vezier fragte ihnweiters: was dieses für irrthümmer wären ? Darauf mach-te Deo - Gumidas an den Groß - Vezier eine gegen - frage, undsagte: Bist du in der Christlichen religion geschickt ge-nug , um davon zu urtheilen? Der Vezier wurde darübererz 5 rnt, und sprach : weist du wohl, daß ich dich kansterben machen ? Darauf versetzte Deo - Gumidas uner-schrocken : Du wirst mir eine grosse gnade thun; aberwisse, daß du mein blut, der religion wegen , derendu nicht zugethan bist , mit unrecht vergiessen wirst ,und GOtt am tage des Gerichts darfür wirft rechen-schafft geben müssen. Aufdiese harten Worte spränge der Ve-zier in dem zorn auf, kehrte sich zu Deo-Johannes , undsprach : Du wirft um das blut dieses Mannes rechen-schafft geben. Deo - Johannes aber erwiederte , es falleauf den, der ihn gefangen genommen hat. Hierauf setz-te sich der Vezier wieder, und redete Deo - Gumidam an , wiefolgt: Siehe da die leuthe, die dich anklagen, und spre-chen , du habest ihre stete verlassen, und hängest einerandern an. Der beklagte antwortete dem Vezier wiederum:welche ist dann die beste darunter? Der Vezier sprach:Ich halte beyde für böse. So liegt es dir dann nichtsdaran, (erwiederte Deo - Guinidas) welcher von beydenich nachfolge. Diese letztere werte erzörnten den Vezier der-massen , daß er sofort vrdre stcllete, daß er getödtct würde,worauf er gleich an den ort seiner strafe geführet worden.Zwey andere Armenier wurden mit ihm zum tode geführt.Da sie auf den richt - platz gekommen , ermähnte er seinezwey mitbrüder zur beständigkeit, und versprach ihnen miteinem guten exempel vorzugehen, fiele hiermit auf die knie,legte noch mit lauter stimme seine glaubens - bekänntnis ab,und allweilen er daran war, hieb ihm der scharfrichter denköpf in einem streiche ab im nov. an. 1707. Zeitung vom7. april an. 1708.
* Deols , eine Französische stadt in Berry; ein gewisserHerr dieser stadt versthenckete dieselbe an die Abtey St. Gildas ,zu Chateau - Rvux, und der söhn dieses Herrn, Raoul (d. i.Rudolph) genannt, ließ das schloß in der nemlichen stadtChatcau-Rour aufbauen. Das land um Deols ist sehr wein-und wollen - reich, die gerichtsherrlichkeit der stadt erstrecketsich bis auf 20. stunden, und sollen bey 1200. lehen und after,lchm davon abhängen ; dieses veranlassele Carolum IX. eineGrafschafft zu gunsten des Freyherr» von Aumont daraus zumachen, welcher Chevalier de l'Ordre und Capitain - Lieute-nant über die zo. sogenannten Hommes d’Armes des Hertzogsvon Montpensier gewesen. Andr. du Cbine , antiq. des vil-les de France. Tb. Corneille, Dict.
* DEPORT, ein recht, so den Prälaten der provintz Nor-mandie zusteht, und ein jeder Bischoff in seiner Dioeces geniestset; es bestehet darinnen, daß der Prälat, so ein Beneficiumledig wird, wo eine cnra animarum oder seel - sorge daran han-get , es mag durch den tod des letztem besitzers, oder durch re-siqnation, oder tausch, oder erlassung dessen, der es hatte,oder auf andere weist ledig werden, die einkünften des erstenjahrs davon zu genieffcn hat, es mag alsdann so bald bestelletwerden, als es will. Man kan von dem Ursprung dieses rechts,warum es nemlich diesen istormannischen Prälaten vor andern
zugekommen, (dann fonsten ist cS ein bekanntes , aber entwe,der dem Papst, oder dem Kayfer, oder einem andern Sou«verainen, in dessen lande das Beneficium gelegen, zustehendesrecht) du Mvulin, Cboppinum, Louelum, und andere Cano-nisten nachschlagen. Molinaus glaubet, diests recht kommedaher, dieweil ehedessen die Archidiaconi bey den vacirendenkirchen die Vorsorge gehabt, und auf die einkünfte acht habenmüssen < die in ihrem Archidiaconat von dergleichen Beneficiisgefallen, so daß sie als Oeconomi nati der künftigen Clerico-rum gewesen seyen. In Engelland ist dieses Jus deportus inverschiedenen Conciliis eingeführet worden, welches ohne zwei-fel von diesem Normannischen recht ist hergenommen worden,nachdem sie Engelland eingenommen haben. Die regul ist al-so in der Normandie für den Prälaten, und sind diesem rechtalle kirch-spiele unterworffen, es sey dann, daß sie die erem-ptron durch ein oder andern freyheits - bricf darthun, oder esdurch einen jährlichen und unablöslichen zins abgekauft zu ha-ben , erweisen können. Es erstrecket sich dasselbe so gar dahin,daß während dem jähre der vacantz man auch nicht das ge-ringste von den eiukünften des Beneficii nehmen kan , wannes schon könnte zum besten desselben angewendet werden, alszu nöthigen reparatiouen und dergleichen, da fonsten doch eintheil der geistlichen güther (wie es in dem Canonischen Rech-te gcnennet wirb ) ad fabricam gehöret. So hat auch der De,.portuarius das recht vor demjenigen , der eine Pension aufein solches Beneficium hat, wie es durch ein Parlements-urtheil vom 28. apr. an. 1620. ist bestätiget worden , incausa des Blschoffs von Bayeiix und des Pfarrherrn zu Fon-tenay für leRees. Doch,fo es geschähe, daß in dem nemli-chen jähre das Beneficium öfters ledig würde, so wird dennochdieser deportus nur für ein jähr abgezogen. Das einkom-men diests jahrs, so von dem Jure deportus fällt, wird un-ter den Bischoffund Archidiaconum dfo ausgetheilet, daß je-ner zwey drittel, dieser aber einen drittel davon beziehet. DieCanonici der Cathedral haben auch das Jus deportus in denPfarreyen , die unter ihrem Patronatu stehen. HermanCure de Multot , hist. du Diocese de Bayeux , an. 170;. inder präfation.
* ^epre, (Joh. Fridericus) ein Medicus , gebürtig vonMayntz, woselbst er auch den gradum eines Magiitri erlanget.Er begab sich anfänglich in die Geseüschafft der Jesuiten , undunterrichtete nach gehaltenem Novitiat verschiedene jähre svwolin Erfurt als in Würtzburg die studirende jugend , trat aberhernach in den Augustiner - orden, in dem er jedoch auch nichtlange verblieb, und legte sich endlich zu Erfurt an. 1701. aufdie Medicin, worinn er in dem nächstfolgenden jähre die wür-de eines Doctoris erhielt. Bald darauf verheurathete er sich,und wurde sodann zu Neustadt an der Hardt Stadt - und Land-Phylicus , an. 1717. aber Inititutionum Medicarum , und nachEyselii tode Anatomiae, Botanicae und Chirurgiae Professor zuErfurt , wobey er denn auch in der medicinischen Facultät alsord. Assessor eine stelle bekam. Jmmitlelst setzte er sich bey demChurfürsten zu Mayntz, Lothario Francisco , in so besonde-re gnade , daß ihn derselbe nicht allein an. 1722. zu seinemRath und Leib - Medico , und an. 1724. zum würcklichen Hof-Rath ernennte, sondern auch kurtz darauf mit vorbehaltungaller derjenigen ämter, die er in Erfurt bekleidete, zu sich anseinen Hof berief, welche ehre er aber nicht lange genoß , in-massen er den 22. oct. an. 1727. zu Mayntz mit tode abgieng.Er war nicht allein in der Medicin , sondern auch in anderntheilen der gelehrsamkeit wohl bewandert, und hinterließ einebeschreibung oder bericht des bey Edenkoben gelegenen gesund-brunnens ; Untersuchung vom brauch und mißbrauch desbrandtenweins, welches eine Übersetzung einer von ihm gehalte-nen dlspUtation Über diese Materie ist; de Machina humanaDissertationes X. nebst verschiedenen andern , wovon er aberdie welligsten selber verfertiget. Motscfonam Erfordia literauP. VI.
* Depsan, eine Africanische, auf einem Hügel, drey stundenvon dem see Dembec gelegene stadt. Es ist ein sehr angeneh-mer orf, wo ehedessen eine Abyßinische Kayserin residiret hat.Gegen über zwischen ss>d und nord ist ein berg, den sie Duo Ma-ria nennen, dessen sich die einwvhner in krieg- - nvthcn bedie-nen , sich darauf vor ihren feinden in ficherheit zu flüchten, dannes sehr schwer ist daralif zu kommen. Gegen morgen liegt aufdiesem gebürge das kloster des Abts Eustachii. In der stadtDepsan hat man einen pallast für den Patriarchen Mendez ge?bauet. . Gegen Westen siehet die stadt in den fee Dembec , undgegen sud und oft wird sie von den gebürgen eingeschräncket.Übrigens liegt sie 27. meilen von Neu - Georgien, und i8. vonPancativn. Descript. Imperii Prete - Joannis. Tbomas CorneiLle , Diction. Geogr.
* Deputations - tage, Conventus Deputationum , wer-den in dem Teutschen Reiche diejenigen Versammlungen qenen-net, wenn nach einer, im nahmen und aufansuchung des Kay-sers, von dem Churfürsten zu Mayntz geschehenen ausschreibungdie sämtlichen Churfürsten, und einige voq den übrigen Reichs-Ständen, und zwar von beyden religionen in gleicher anzahlzu Franckfurt oder an einem andern dem Kayser und Ständenbeliebigen ort zusammen kommen, diejenigen qeschäffte, so aufdem Reichs - tage nicht ausgemacht werden können, abzuhan-deln , «ngleichen allerhand bewegungen und Unruhen in dem Rö-mischen