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genspurg grab, woselbst auch unterschiedene antiqmtaten vonrhm qezeiget werden. Das kostbare Rathhaus, dle beyden pallastedes Churfürsten, und andere prächtige gebaude, geben der stadtgleichfalls ein vortrefiiches ansehen. Sonst ist sie auch wegenihrer handelschafft considerabehwie sie denn mit unter die Häufte-stadte gehöret, und das Haupt derjenigen ist, die in den Nieder-landen und an Westphalen liegen; sie ist in den Hanseatischenbund um das jähr-roi. gekommen. Was die regiments-ver-faffnng derftlbigen anlanget, so hat sie 6. Bürgermeister, davon2. das jähr über regieren, die andern 2. der stadt einkünfte ver-walten, die übrigen 2. aber feyern, bis die ordnung wieder an siekömmt. Darneben haben sie ihre Verwalter, Richter, Wacht-meister , Einnehmer, Baumeister und andere, welche entwederder büräer fachen entscheiden oder zu entscheiden befehlen. Diebürgerschafft ist in 22. zünfte eingetheilet, und es kan niemanddas bürger-recht erhalten, wenn er sich nicht in einer von diesenzünften befindet, und werden auch aus denselben zünften allejähr 49. Personen, die den Rath constituiren, erwehlct, dochdergestalt, daß diejenigen, so vorhin in dem Rath gesessen, nichtleichtlich vorbey gegangen werden. Von administration derjustitz-fachen ist merckwürdig, baß das sogenannte Hoch-Gerichte,so aus io. Personen bestehet, dessen Prasidente nach alter gewohn-heit der Graf genennet wird, von dem Churfürsten als Ertz-Bischoff dependire, und solches zwar darum, weil die Grafenvon Arensberg, so vor diesem Reichs-Vögte der stadt Cöln ge-wesen , und das Hoch-Gerichte bestellet, ihre gerechtigkeit an dieErtz-Bischöffe allhier überlassen haben. Es kan aber der Prä-sident in malefiz-sachen keine execution vornehmen, wenn nichtder delinquente eine nacht vorher in der botmäßigkeit des Grafenvon Bentheim gewesen. Solches recht kommet her von denGrafen von Nevenar, denen solches verstattet worden, weil eintheil der stadt, als man sie erweitert, agf ihrem gründ und Ho-den erbauet ist; nachdem aber dieses gefchlechte der Grafen vonNevenar mit Adolphs an. 1 ;8y. ausgegangen, ist derselben erb-schafft und unter andern auch diese gerechtigkeit auf die Grafenvon Bentheim gefallen, die deswegen ihren bevollmächtigten zuCöln haben. Ob nun gleich also dem Churfürsten von Cöln diese gerechtigkeit, nebst einigen andern in der stadt zukömmt, sohat diese dennoch in dem übrigen ihre freyheit behauptet, und davor diesem vielfältige controversien darüber entstanden, ist dochdie sache endlich durch ein gewisses concordat, welches man an.i;o6. zwischem dem Ertz-Bischoff Hermann, Landgrafen von Hessen , und der stadt aufgerichtet, ausgemacht worden. Es hatauch die stadt Cöln eine berühmte Universität, die nach der Pari-sischen eingerichtet, und an.iz88. von dem Rath allhier eingefüh-ret , auch von dem Papst Urbano VI. mit Privilegien versehenworden. Es befinden sich über dieses noch ;. Gymnafia und aufdie 100. andere schulen allhier.
«sonst sind auch unterschiedene Concilia an diesem orte ge-halten worden, unter welchen die merckwürdigsten sind: erstlichdasjenige, welches man an. *46. allhier celebriret, in welchemder Bifchoff von Cöln Euphrates, weil er es mit den Arianerngehalten, abgesetzt, und an seine stelle Severinus ist erwehletworden. Ferner im VIII. feculo hat Carolus M. ein Conciliumallhier gehalten, und daselbst die Deputirten vieler völcker gehö-ret ; dergleichen auch an. 87°. und 887. soll geschehen seyn. Si-gebertus qedencket in seiner chronick eines, so an. 1096. der PapstVictor allhier gehalten. An. m;. oder 18. stellte der PäpstlicheLegat Conon , Bifchoff zu Präneste, allhier eine Versammlungder Geistlichen wider den Kayser Henricum IV. an, dergleichenauch in dem folgenden jähre der Cardinal und Päpstliche LegateTheodoricus that. Im jähre 122-;. ließ Honorius III. allhiereines celebriren, da der Cardinal Conrad als Päpstlicher Legatepräsidirte. Auf selbigem hat man 14. canones gemacht, welchesich noch in dem IV. tomo Conciliorum befinden. Ferner an.1310. hielt der Ertz-Bifchoff Henricus von Virneburg auf besehtdes Papsts allhier ein Concilium wider die Tempel-Herren, be-fand sich auch im folgenden jähre auf dem zu Vienne . An. 1452.stellte der Päpstliche Legate und Cardinal deCusa mit bewilli-gltng des Ertz-Bischoffs Theodvrici, Grafen von Mors , allhiereine verfammlung an; dergleichen auch an. 1491. der Ertz-Bi-schoff Hermann IV. Landgraf von Hessen , that, welcher alle diealte üatuta der Conciliorum darinnen renovirte. Der Ertz-Bi-schoffHermann V. der nachmals, weil er der Lutherischen reli-gion zugethan war, abgesetzet worden, hielt ein Concilium an.i?z6. und dessen Nachfolger Adolphus III. Graf von Schaum burg , an. 1549. rc. Ptolemaw, lib. II. c. 9. Ptin. lib. IV. c. 17.Tacit. annal. lib. XII. hist. lib. I. & IV. de mor. Germ. Gregor.Turonens. üb. II. Lips ad Tac. an. lib. XII. Beat. Rhenan. inst.rer. Germ. Cluverii Germ. antiq. Die Chronica van der heiligenstadt Cöln an. 1494. Gelenius , de admiranda iacra & civili ma-gnitudine Colonste. Wink eint. facrarium Colon. Agripp. B'oe'.mannt origines & monumenta Coloniens. civit. h’yriandriTrierifthe thron. Bro-weri & Mafenii antiq. & annal. Treviren-ies. Werdenbagen , de Rebusp. Hanseat. P. IV. c. 1. I.ehmanniSpeyer. thron. lib. V. c. 60. &c. Sleidanus, de statu relig. lib.VI. I.inmaus , de Jure publ. lib. VII. c. 10. Zeiler. topogr. &c*
<CÖI«, (das Ertz-Stift) Von dem Ursprünge der Christlichenrellgion in dieser stadt und gegend sowol als des Stifts sechstenwird insgemein gemeldet, daß Maternus, ein söhn der wittwezu Rain und diftipel des Apostels Petri, um das jähr Christi 70.zuerst das Evangelium allhier geprediget habe. Man meldet
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ferner, daß die Apostel diesen Maternum nebst dem Eucharwund Valerio in Gallien geschickt, woftlbst Maternus gestorben,aber zum andern mal , nachdem er 40. tage im grabe gelegen ,durch die krafft eines stabes, welchen der Apostel Petrus dem Eu-chario gegeben , wieder von den todten auferwecket sey; woraufer eine reift nach.Nicder-Teutschland gethan, das Evangeliumgeprediget, die Colmsche kirche gegründet , und derselben 40.jähr, nemlich so viel tage, als er in dem grabe gelegen, soll vor-gestanden haben, auch endlich an. ,28. im 11jähre seines allersgestorben seyn. Allein dieses alles hat nicht den besten gründ,und findet heut zu tage nicht viel glauben. Rechst diesem soll Ge reon , der auch unter die Heiligen gezehlet wird, und unter demKayser Diocletiano und Maximians die Märtyrer-crone erlangt,hieher gekommen seyn, und die Christliche religion bestätigethaben. Im IV. feculo war Euphrates Bifchoff allhier , wel-cher dem Concilio Sardicenst mit beygewohnt, sich aber hernachvon den Arianern verführen lassen ^dannenhero er auf einemCölnischen Concilio abgesetzt, und «severinus an seine stelle er-wehlct worden. Unter den Fränckischen Königen hat dieses Biß-thum angefangen an zeitlichen güthern zuzunehmen; insonderheithat der König Dagobertus M. dem Bifchoffe Cunidertv die stadtSoest nebst einigen benachbarten örtern verehret, welche abernachmals an die Grafen von der Marck und mit dieser Graf-schafft an das Haus Brandenburg gekommen. Agilulfus, wel-cher unter dem Pipino Heristallio und Carolo Märtello gelebt,soll der gemeinen meynung nach der erste Ertz-Bischoff gewesenseyn, und um das jähr 74z. das Ertz -Bißthum allhier ange-richtet haben. Den grösten zuwachs aber hat dasselbe zu denzelten des Kaysers Ottvnis M. bekommen, dessen bruder Brunodamals Ertz-Bischoff allhier war; sintemal derselbe das Hertzog-thum Lothringen mit diesem Ertz-Stifte verknüpfte, so baß dergantze strich zwischen dem Rhein und der Scheide von der siebis nach Oder-Teutschland selbigem beygelegt worden. Alleines hat solches die macht der benachbarten mit der zeit dem Stiftewiederum entzogen, daß nur noch etwas weniges davon übrigist. Wiewol solcher abgang auf andere art wieder ersetzet wor-den. Insonderheit da unter dem Kayser Friderico Barbarossadas Hertzogthum Engern und Westphalen von den güthern Hen-rict Leonis dem damaligen Ertz-Bischoffe Philippo von Heins-burg zu theil wurde; wvrzu an. i;68. die Grafschafft Arens-berg kam , indem der letzte Graf aus diesem gefchlechte Godo-fredus , weil er mit seiner aemahlin Anna von Eleve keine erbengezeuget, selbige Grafschajft mit allen gerechtigkciten und zuge-hörungen , insonderheit auch mit der würde des Primipilariatu*oder Äntibellatoris zwischen dem Rhein und der Weftr an denErtz-Bischoff Cunonem verkauft. Nachdem vorhero im XIII.feculo der Ertz-BischoffConradus von Hochstädt die GraffchafftHochstädt , und im anfange des XIV. feculi der Ertz-BischoffHenrtcuö II. von Virneburg , die Grafschafft Hilicrod mit demErtz-Stifte vereiniget hatte. Unter den neuern Bischöffen istsonderltch merckwürdig Hermannus V. Graf von Wird, welcherim XVI. steculo gelebet, und sich zur Lutherischen religion be-kannt. Er ließ Bucerum zu sich nach Bonn kommen, auch eineschrist von demselbigen, die refvrmation der religion betref-fend , zu Bonn drucken , welche von den Cölnischen Theologisrefutiret ist; und da er an unterschiedenen orten würcklich refor-mtrte, wurde er an. 1546. den 16. apr. abgesetzt, und an seinestelle Adolphus III. Graf von Schaumburg , ei-wchlet. Derglei-chen begegnete auch dem Ertz-Bischoffe Gebhardo II. Freyhermvon Truchfts, welcher Salentino, einem Grafen von Isenburg,der sich freywillig des Ertz-Bißthums begeben , um sich zu ver-heurathen, gefolget, und gleichfalls die Lutherische religion an-genommen , auch selbige einführen wollen, und sich mit einemGräflichen Fräulein von Mannsfeld vermählet; aber eben des.wegen von Gregorio XIII . an. 158;. den 1. apr. abgesetzet wor-den. Nachqehends erregte sich auch nach dem tobe des Churfür-sten zu Cöln Marimiliani Henrici, Hertzogs von Bayern , wegender wähl eines neue»» Churfürsten einige streitigkeit. Denn eswar noch bey dessen lebzeiten den 7. jan. an. 1688. der CardinalWilhelm Ego von Fürstenberg zu dessen Coadjutor ernennetworden; da nun besagter Churfürst noch in selbigem jähre denz. jun. starb, wurde hierauf den 9. jul. zu eines neuen wähl ge-schritten, da denn von 24. Capitularen iz. den Cardinal vonFürstenberg, Wilhelmum Egonem, pvstulirten, hingegen?, denPrintzen, Ioscphum Clemcntem von Bayern , erwehlten, r. aberihre vota anders wohin gaben. Weil nun nach den CanvnischenRechte» und insonderheit nachdem c.40. X. deelest.dieele-ction des Bayerischen Printzen , der postulativn des Cardinaisvorgezogen, und von dem Papst Jnnocentio XI. bekräftigetward, so muste der Cardinal zurücke stehen, und behauptete derPrintz Joseph Clemens die Chur -würde, welche er auch geruhigi besaß , bis der krieg zwischen dem Käyser und der Crone Franck-reich wegen der Spanischen succeßion angieng, da er sich, wie-wol mit grossem Widerwillen des meisten theils der Capitularen,zu der Französischen partey wandte, auch in Bonn und andereorter unter dem titul der Burgundifchcn kreis-trouppcn Franzö-sische völcker einnahm. Nachdem aber die Alliirren in diesergegend immer mächtiger wurden, und an. 1702. Kavserswerlh,auch im folgenden jähre Bonn wegnahmen, wurde dieser Chur-fürst gezwungen, sich in den Spanischen Niederlanden aufzuhal-ten, worauf er an. 1706. den 29. apr. in die Reichs-acht erklä-ret, an. 1714. aber durch den Rastädter-und Badener-friedenwieder restituiret ward.
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