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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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zeichen die freyheit, scharlach-roche sammele mutzen zu tragen,wie er selbsten eine trüge, und die man Tag oder eine cronehiesse. Diese Kesil-bachs ober Courtches bleiben sowol infricdens-als in kriegs-zeiten beständig unter ihren gezeltcn, undnehren sich von dem viel) , das sie selbsten auferstehen und ver-kanffen. Adas der grosse förchtete sich vor ihrer macht/und verminderte, wie gemeldt, ihre zahl, liesse ihren Generalenthaupten , und zcrstreucte sie brigaden-wcise durch das gantzePersische Reich. Diese völcker sind mit pfeil und bogen , einemguten pferd, säbel und dolchen versehen , neben dem führen sienoch eine lantzen , eine axt unter dem dicken schenckel, welchean der sallel-gürt angemacht ist. Zu ihres leibs beschützungtragen sie einen schild, den sie an dem rücken anhangen, undeine bickelhaube, davon etliche stücke von geflochtenem stahl-dratihnen auf den feiten über die wangen herunter hangen. Et-liche ihrer regimcnter haben auch ftuer - röhr, welche aber indem treffen zu fusse dienen / ob sie schon auf dem marsch sichauch der pferde bedienen; sie schlagen sich immer besonders,unter dem commando ihrer eigenen Officiers. Ihr Generalheisset Courtschi Baschi, d. i. das Haupt der Courtschi, unddieser muß immer aus ihren Mitteln genommen werden/ dannsie unter keinem fremden dienste thun wollen. Diese Court-che und die übrigen regulirten trouppen , welche in den pro-vintzen stehen, haben ihren sold an liegendem lande , und ihresöhne folgen hierin» den vättern als in einer erbschafft/ es wäredann, daß sie nicht tust hätten/ die kriegs-dienste fortzuführen, inwelchem fall es dem König wieder heimfallet, und andern gege-ben wird. So sie sind beruffen worden, müssen sie sich 12. stün-den nach dem gegebenen zeichen bey der armee cinfinden, und allejähr einmal vor einem Hof-Deputirten die general - MusterungpaßireN/ 1C. Cbardin , voyages &c. tom. II. pag. 227.

(tourte - Cuisse , (Johann) oder Brevi Coxa, war vonMans gebürtig, und ward an. I?88. voctor Fbeologi-e zu da-ris / auch an. 1395. von dieser Universität an Benedtttum XII.und Bonifacinm IX. gesendet, um diese beyde zu bewegen, daßsie von ihrem recht zum Päpstlichen stuhl abstehen möchten.Er schrieb wider die gültigkeit der bullen des Benedicti, undbewies, daß man allen beyden vermeynten Päpsten keinen ge-horsam zu leisten schuldig sey, durch welche schriften er sich diestelle eines Königlichen Almoseniers erwarb, und in abwesen-heit des Cantzlers Gerson dessen amt vertrat, auch an. 1420.das Parisische Bißthum erhielt, welches er aber, weil derKönig in Cngelland, der damals Paris innen hatte, nichtmit ihm zufrieden war, verließ, und sich nach Genf wendete,wo er gleichfalls an. 1422. Bifthoff ward , wiewol man nichtsagen kan, wie lange er nach dieser zeit gelebt. Seine vor-nehmste schrift de Fide , de Ecclesia, de Summo Pontifice& Concilio, hat du Pin zu den operibus des Gersons dru-cken lassen. Du Pin Gerfoniana.

Courtenay, eine kleine stadt in Gatinois, zwischen Montar-gis und Sens, welche berühmt ist, daß eine famstie aus dem Kö-niglichen Französischen Hause davon den nahmen geführet.

Courtenay, das geschlechte. Die Herren von Courtenaywaren unter den Königen aus dem Capetingischen stamme in

f ranckreich nicht in geringem ansehen, und besassen nicht alleinourtenay, Montargis , Chateau - Renard, Champignelles,Tanlay, Charny und Chantecoq; sondern hatten sich auch durchihre öftere züge ins gelobte land im Orient berühmt gemacht.Der letzte nun von dieser famtlie, Reginaldus,starb ohne männ-liche erben, und seine crb-tochter Elisabeth wurde an. n*o. anPetrum von Franckreich, den siebenden und.letzten söhn desKönigs Ludovici VI. Crassi, verheurathet, welchem sie ihresvalters Herrschafften zubrachte, und mir ihm c. söhne und 6.töchter zeugete. Die söhne waren 1.) Petrus II. Herr vonCourtenay, welcher succedirte; 2.) Robert von Courtenay,Herr von Champignelles; z.) Philipvus, welcher ohne nach-kommen gestorben ; 4. ) Wilhelmus von Courtenay, Herr vonTanlay; und Johannes von Courtenay, Herr von Zerre.

Petrus II. von Courtenay, Graf von Revers, Anrerre undTonnere, Marggraf von Ramur, wurde Kayser zu Constan-tinopel, und vermählte sich an. H84. mit Agnes, Gräfin vonRevers, Auxerre und Tonnere, mit welcher er Mathilden,eine gemahlin Herväi IV. Herrn von Donzy , und hernachGuignonem IV. Grafen von Forels zeugete. Zu seiner anderngemahlin hatte er an. 119;. Jolantam, Gräfin von Ramur,Balduini V. Grafen von Hcnnegau, tochter, welche ihm 5.söhne und 8. töchter gebohren. Die söhne waren 1.) Phi-lippus , Marggraf von Ramur, Herr von Courtenay, der an.1226. unverheurathet gestorben; 2.) Petrus trat in den geist-lichen stand; ) Robertus wurde Kayser zu Constantinopet,

starb aber an. 1223. ohne erben ; 4.) Henricus, Marggraf zuRamur nach seinem bruder Philippo, starb an. 1229. ohne lin-der ; und 5.) Balduinus, so an. 1217. gebohren. Dieser wur-de Kayser zu Constantinopel, und vermählte sich mit Maria vonBricnne, einer tochter Johannis von Brienne, Königs zu Je­ rusalem und Kaysers zu Constantinopel, mit welcher er zeugtePhilippum, Herrn von Courtenay, der den titul eines Kaysersvon Constantinopel geführet, und von feiner gemahlin Beatri-ce von Anjou, einer tochter Caroli I. Königs von Reapolis undSicillen, eine tochter Carharinam hinterlassen, die an. i;c>i. anCarolum von Franckreich, Grafen von Valois, vermählet wor-den, und an. i;e>8. gestorben, womit diese linke ausgegangen.

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Robertus von Courtenay, Herr von Champignelles, rc. derandere söhn Petri I. von Franckreich, heurathete Mathilden ,Philippi, Herrn von Melun für Zerre und SclleS in Berry,tochter, und zeugete mit ihr i.) Petrum von Courteimy, Herrnvon Conchcs und Melun , der von seiner geniahlin Petronellade Joigny, Frauen von Chateau - Renard, eine tochter Ami-ciam hinterließ , die an. 1262. an Robertum, Grafen von Ar-tois , verheurathet wurde; 2.) Philivpum, Herrn von Chain,pigncllcs, der im ledigen stände starb ; 3.i Rudolphmn, Herrnvon Jlliers und Grafen von Chietri im Königreiche Reapolis;4.) Robertum, Herrn von Damville, Bischoff von Orleans ;9.) Johannem, Ertz-Bischoff von Rheims; ö.) Wilhelm«,«,welcher das geschlechte sortgepffantzet, und a.töchter. Wilhelmus,Herr von Champignelles, hatte;. söhne und 2. töchter. Rober.tus war Ertz-Blsthoff zu Rheims; Petrus starb unverheurathet,und Johannes succeditte ihm. Dieser vermählte sich an. 1290.mit Johanna von Sancerre, Frauen von St. Brisson , dieihm gebohren, 1.) Johannem II. seinen Nachfolger; 2.) Phi-lippum, Herrn von Ferte-Loupiere; Robertum; 4.)Wil.helmum, Ganonicum zu Rheims; Stephanum, crwehltmErtz - Bischoff zu Rheims; 6.) Petrum, Herrn von Autry.Johannes II. von Courtenay, Herr von Champignelles, St.Brisson und Blencau, zeugte mit Margaretha de St. Verain,Frauen von Bleneau, Johannem III. und Petrum II. welcherihm succedirte. Dieser hinterließ Petrum III. Herrn von Cham.pignelles, und Johannem, Herr» von Bleneau. Petrus hattezwar einen söhn Johannem IV. mit welchem aber die ltnie derHerren von Champignelles verloschen.

Hingegen hat des Petri bruder, Johannes II. Courtenay,Herr von Bleneau, die linie von Bleneau angefangen, und sindunter seinen söhnen zu mercken Johannes III. welcher ibm succe-diret, und Petrus von Courtenay, welcher den »cben-zweig vouFerte-Loupiere aufgerichtet. Johanni III. folgte sein söhn Jo-hannes IV., diesem Franciscus, der an dem Hofe Ludovici XII.erzogen worden, und an. 1561. starb, etliche söhne hinterlassen-de, darunter Caspar der Nachfolger war, welcher 2. söhne hatte,Franciscum, der in Ungarn starb , und Edmundum, welcherdie erbschafft bekam, und an. 1640. dieses zeitliche gesegnete,hinterlassende einen söhn, Casparum II. von Courtenay,Herrn von Bleneau, der an. is;;. ohne rechtmäßige erben mittobe abgieng, und seinen vetter Ludovicum zum erben ein-setzte.

Petrus von Courtenay, Herr von Ferte-Loupiere und Chevi^lon, war der dritte söhn Johannis II. von Courtenm), Herr»von Bleneau, und ein Urheber der neben-linie von Ferte-Lou-piere. Er hatte 6. söhne, darunter Hector ihm folgte, und Jo-hannes den ncben-ast von Chevillon, und Ludovicus den vonBontin anfieng. Allein Hector hatte wenig nachkommen, in-dem seine beyde söhne, Renatus und Philippus ohne erbenstürben; sowol auch Ludovicus, dessen söhn Franciscus nur2. töchter nach sich ließ.

Hingegen seines bruders Johannis von Courtenay, Herrnvon Chevillon, pvsteritat hat desto länger gedauret. Ihm folg-te sein anderer söhn Wilhelmus, und als derselbe an. 1592. starb,succedirte ihm sein vierter söhn Johannes II. der an. 1639. die,ses zeitliche gesegnete. Sein Nachfolger war Ludovicus, Printzvon Courtenay, Graf von Cesi, Herr von Chevillon und Ble-neau, der sich an. i6;8. mit Lucretia Christina, Philippi vonHarlay, Grafen von Cesi tochter, vermahlte, und verschiedenelinder mit ihr zeugte, darunter Ludovicus Carolus, Printz vonCourtenay, rc. succedirte. Er war den 25. may an. 1640. ge-bohren, und vermählte sich an. 1669. mit Maria de Lamet,Anton« Francisci de Lamet, Marquis von Bussy ältesten toch-ter , welche ihm 2. söhne gebohren.

Carolus von Courtenay, der Je söhn Johannis II. von Cour-tenay , Herrn von Bleneau, führte den titul eines Herrn vonArrablay , welcher aber mit seinem söhne Francisco wiederumverloschen, der nur eine tochter Gilbertam nach sich ließ , diean Franciscum von Chamigny, Herrn von Briare, verheu,rathet wurde.

Wilhelmus de Courtenay,Herr von Tanlay, der 4te söhn Pe-tri I. von Franckreich, Herrn von Courtenay, hatte unter an-dern kindern Robertum I. dieser Johannem, und dieser wiede-rum Robertum II. welcher ein vatter Philrppi war, dieser deSStephani, der nur eine tochter hinterließ.

Petrus von Courtenay, Herr von Esves und Changy, warein natürlicher söhn Johannis IV. von Courtenay, Herrn vonChampignelles, und zeugte Johannem, Herrn von Esves, Ehestne und Changy , welcher verschiedene nachkommen hatte, dieaber im XVII. feculo ausgestorben.

Weil nur. die linie der Herren von Chevillvn , welche nochübrig, durch Petrum von Franckreich von Königlichem ge-blüte herstammet, so haben sie unter Henrici IV. regierungsich sehr bemühet, in ihre vorige würde wiederum versttzt zuwerden, und deswegen an. 1607. zu Paris ein buch herausgegeben, unter dem titul: de 8tirpe & Origine Domus de Cour-tenay , qu£e ccepit ä Ludovico Crasso hujus nominis sextoFrancorum Rege, Sermocinatio; cui inserti iunt supplicesLibelli Regii ad hanc rem oblati, una cum reprassentatio-ne juris meritorum pra:sentis instantis. Jedoch sind die V0NChevillon noch nicht für Prinben vom geblüt erkennet wor-den , ob sie gleich solch suchen nach Ludwigs XIV. tobe noch-mals wiederholet. Von den alten Herren von Courtenay>. stam-