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etwas vernünftigem zu gelangen,wir bemerken darinnen, daß diegesetzgeber, deren gefttze am läng-sten gedauret, diejenigen gewesen,welche die Wohlfahrt des gemeinenWesens zu ihrem zweck gehabt, undwelche die Neigungen des Volks, des-sen regierungsform sie einrichteten,am besten gekennet.
Diese betrachtungen veranlassenuns, einige umstände der Historie dergesetze sechsten, und auf was weisesolche in den gesittetsten ländern ein-geführet worden, zu untersuchen.
Es ist wahrscheinlich, daß die haus-väter die ersten gefetzgeber gewesenseyn. die Notwendigkeit, ihrHauswesen wohl einzurichten, ver-anlaßte sie ohne Zweifel, die häusli-chen gesetze zu machen, seit diesen er-sten Zeiten, und als die menschenanfiengen, sich in städte zu sammeln,wurden die gesetze dieser besondern
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