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gerichtsbarkeiten unzulänglich füreine zahlreichere gefellschaft gefun-den.
Die bosheit der menschlichenherzen, welche in der einsamkeit er-starret scheinet, erholet sich wiederbey grosser gefellschaft: und wennder Umgang derjenigen menschen,welche die ähnlichsten eigenschaftenhaben, den tugendhaften geführtenverschaffet, so gibt er auch den laster-haften mitschuldige.
Die Unordnungen vermehrtensich in den städten; es entsprungenneue laster; und die hausväter,welchen die Unterdrückung derselbenam meisten angelegen war, kamenübereins, sich zu ihrer sicherheit dieserausgelassenheit zu widersetzen, folg-lich wurden gesetze gemacht, undwählet? man obrigkeitliche versöhnenAs zu