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Die ersten gesetze steuerten nur dengrössesten schwürigkeiten: die bür-gerlichen richteten den gottesdienst,die Heilung des landes / die ehebe-redungen, und die erbschaften ein. diepeinlichen waren nur scharf in anse-hung derjenigen laster,deren schwangman am meisten befürchtete: undhernach, je nachdem sich unerwar-tete zufälle ereigneten, gaben neueUnordnungen anlast zu neuen ge-sehen.
Aus dem bund der städte ent-stuhnden freye staaten; welcher re-gierung, der Unbeständigkeit mensch-A z licher
zum Verwalter des gesetzes auf/ und öfter-bewegte der nemliche gründ, welcher denbeleidiger bewogen, das gesetz zu brechen/ auchden beleidigten, in der gebührenden ehrener-klärung solches beyseits zu setzen, und diese-hat anlaß gegeben zu den bürgerlichen ge-sellschaften und gesehen, zu deren Handha-bung obrigkeitliche versöhnen verordnet wor-den.