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Solo» entlud die schuldner*,und gab den bürgern die freyheitzu testiren.
Er erlaubte den Weibern, derenMänner ihnen die ehepflicht nichtleisten konnten, andere aus ihrenverwandten zu wählen.
Diese gesetze bestraften den müs»siggang, sprachen denjenigen koswelcher einen ehebrecher getödtet,und schlössen die nächsten verwand-ten der kinder von ihrer. Vormund-schaft aus.
Wer einem einäugigen das augausgeschlagen, dem wurden beydeausgerissen; in den Versammlungen
des
* Und räumte den reichen, als eine ent-schädigung, die hohen ehrenstellen ein , über-ließ aber, um ihre gemalt einzuschränken,dem Volk das recht der entscheidung.ei»