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setzte raht, welcher anfangs nur ausdreyßig weisen bestanden, ver-mehrte sich bis auf fünfhundert;das gericht saß bey der nacht: dieadvocaten blieben lediglich bey devrechtssache, und war ihnen verbo-ten , die gemühtsregungen in Hitze zubringen.
Darauf kamen die gesetze vonAthen nach Rom ; wie nun die ge-setze dieses reichs allen von ihm be-zwungenen Völkern gemein wor-den , so ist nöhtig in ansehung der-selben etwas weitläufiger zu seyn.
Romulns ist Roms stifter und ne. div.erster gesetzgeber gewesen: folgende rtzttsrck.wenige gesetze bleiben uns von die-fem könig übrig.
Er legte den königen in rechts-und religionssachen eitle nimm-B schränk-