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Heinrich der erste, genannt benu-clerc *, erlaubte den erben»so vonhohem adel * * waren, die erb-schaft anzutreten, ohne dem königdas geringste zu bezahlen; ein sol-cher dorfte sich so gar ohne des für§sten einstimmung verheurahten.
Wir finden noch, daß könig Sie- Mnophan eine urkund von fich gestellet,kraft welcher er seine macht vom
Volk
* Dieser beyname ist diesem königwegen seiner schönheit, und seiner ersah«renheit in den Wissenschaften, gegebenworden, in so weit nemlich zu selbiger zeitdie geistlichen, ( clericr ,) denn das Wortclerc liier nichts anders als das lateinischeWort clsricus bedeutet, in der allgemeinenachtung stuhnden, als wären sie die einzi-gen besitzer aller arten von gelehrsamkeit.
* * Unter dem hohen adel in Engel-land werden verstanden die herzogen, Mar-quis, grasen , vicvimes und baronen-welche sämtlich, nebst den bischöffen , imobern Haus sitzen.