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Die fürnehmsten Puncten han-deln von dem empfang und der Un-terwerfung der lehen; von dem erb-theil der Wittwen, mit dem ange-denkten verbot, sie zur zweyten ehezu zwingen; doch wurden sie unterbürgfchaft verbunden, ohne einstim-mung ihres gebietenden Herrn nichtwieder zu heurahten.diefe gefetze rich-ten in beständigen orten gerichtshöfeauf, sie verbieten dem parlementauflagen zu machen ohne einwilli-gung des Unterhauses, es wäre dennum den könig auszulösen, oder sei-nen söhn zum ritter zu schlagen,oder seine welcher auszusteuern; nie-mand konnte beygefängt, entsetzt,oder an dem leben gestraft werden,ohne zuvor von seines gleichen nachden gesehen des reichs verurtheitet zuseyn , ja der könig verspricht, dasrecht weder zu verkaufen, noch je-manden zu versagen.
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