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Abhandlung von den Beweggründen Gesetze zu machen oder aufzuheben / durch den Verfasser der zu den Brandenburgischen geschichten dienlichen nachrichten ; aus dem französischen übersetzt
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( so )

L-wo Die gesetze von Westmünster,welche Eduard der erste, publieirt,waren eine blosse ernenerung dergrossen urklmd, ausgenommen, daßer die erkaufung einiges landes denleibeigenen verbot, und die Jüdenaus dem reich jagte.

Ohngeacht Engelland viele wei-se gesetze hat, so werden doch solchevielleicht weniger als irgend in ei-nem lande Europens beobach-tet. Rapin Thoiras leitet esvon einem fehler -er regierungsarther, daß des königs gewalt statsder gewalt des parlements entge-gen gesetzt stehe *, daß sie stats^ ein-

* In Engelland betrachtet man die, dergewalt des königs, entgegengesetzte gewaltdes parlements, als eine eigenschaft derköniglichen gewalt selbst , und thut derkönig was er will , weil er nichts will,als was gerecht ist.