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Abhandlung von den Beweggründen Gesetze zu machen oder aufzuheben / durch den Verfasser der zu den Brandenburgischen geschichten dienlichen nachrichten ; aus dem französischen übersetzt
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ren, sind deren gesetzt nur in soweit gut gewesen, als sie ein voll-kommenes gleichgewicht zwischen dergewalt derregierung, und der frey-heit der bürger gesetzet

Die sittengesetze sind die einigen,von welchen die gesetzgeber über-haupt den nemlichen grundfatz ha-ben»

* Romilius, bürgermeister, welche«das Volk zu Rom , well er fleh dem ackerge,setz widersetzt, zu einer geldstrafe verurthellet,anstatt des volks anforderungen sich entge-genzusetzen, war er der Meinung: man solleabgeordnete nach Athen schicken, welchedaselbst die gesetze des Solons sammeln soll-ten , und alsdenn diejenigen daraus erwäh-len , welche mit der Verfassung Roms ambesten übereinstimmten ; und verschaffen diegötter! fügte er bey, daß die gcvollmäch-tigten uns solche gesetze vorlegen, so demansehen des rahts, und der freyheit des volkSgleich günstig seyn. vertat Staatöver.-er röm. republ.