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gebräuche gefunden, welche sie, oh-ne das vorurtheil des Volks zu ver-letzen , nicht abthun borsten; sie ver-ehrten also die gewohnheit, kraftwelcher man diese gebräuche fürgut erachtet, welche, obscdon siein der billichkeit nicht gegründet,in betrachtung ihres alterthumsangenommen worden.
Wer sich die mühe gegeben, die-gesetze mit philosophischem geiste zuuntersuchen, wird ohne zweifel de-ren viele gefunden haben, welchebey dem erstell anblicke wlderdie natürliche Listigkeit zu streitenscheinen, und dennoch solcher an-gemessen sind. ich begnüge mich dasrecht der erstgeburt anzuführen; 'nichts scheinet gerechter zu seyn, alsdie väterliche erbschaft den kindernzu gleichen theilen zukommen zu
lassen;