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lassen; unterdessen lehret dieerfah-rung, daß die reichsten erbschaften',wenn solche zum öftern zergliedertwerden , mit der zeit die reich-sten familien in die armuht setzen,welches den vätern anlas gegeben,ehender die jüngsten söhne zu ent-erben / als ihren familien den ge-wissen zerfall vorzubereiten, undalso stnd die nemlichen gesetze, wel-che einigen privatpersohnen be-schwärlich und hart vorkommen,nicht weniger gut, so bald solchesich auf den Vortheil des gemeinenbestens beziehen, welches ein gan-zes ausmachet, dem ein weiser ge-setzgeber allezeit die theile aufopfernwird
Die
* Verstehet steh in einem monarchischenstände, in kleinen republiken sind die mit-tet, welche das ansehen einer familie vor-züglich begünstigen, schädlich: denn die po-
litisthe