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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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Rath und Resident an dem Preußischen Hofe, lebte an. i?n.Spangenb. Adel-spiegel, k. 11. Gryphu R. O.

U)estphalen, eine grosse provintz von Teutschland, welchezusammen einen gantzen kreis ausmacht. Es begreift selbigeralles, was zwischen der Weser und dem Rhein gelegen, understreckt sich von Nieder - Sachsen bis an die Niederlande. Esist das land an einigen orten ziemlich fruchtbar, insonderheitaber mit waltnng reichlich versehen, und giebt es darinn guteschweln-mast, daher die Westphälischen würste und schinckenbekannt sind. Nicht weniger wird daselbst viel flachs gebauetund leinwand gemacht. Vormals wurde es zu dem alten Sach­ sen mit gerechnet. Anjetzo begreift es viele lande unter sich.Die Bißthümmer sind Münster , Paderborn , Osnabrück ,Minden und Lüttich ; die Abteyen, Werden , Stablo, St.Cornelius - Münster, Corvey , Essen, Hervorden. Unter dieweltliche Herrschafften gehören die Hertzogthümmer Iülich,Eleve und Bergen, Nassau - Dillenburg , MeurS und Ost-Frießland. Die Graffchafften sind Marck, Ravensberg, Sayn ,Bentheim, Tecklenburg, Wied, Runckel, Lingen , Bronck-horst, Oldenburg und Delmenhorst , Hoya, Manderscheid ,Gcrollstein, Reiferscheid, Reckum, Virneberg, Diepholt,Schaumdurg, Lippe, Arcmberg und Rietberq. Es liegenauch darinn die freyen Reichs - städte Cöln , Aachen , Dort­ mund . Die kreis - ausschreibende Fürsten sind der ÄischoffvonMünster und der Hertzog von Iülich , oder anjetzo Chur -Bran-denburg und Pfaltz alternative, welche auch das Kreis t Dire-ctorium führen. Das eigentliche Hertzogthum Westphalen istnach Henrici des Löwen achts - erklärung an das Stift Cöln gekommen. Roleminck. deWestphal. litu & moribus. Goes,opuscula de Westphalia. Neo-rvaidui, de antiquis Westphal.colon. Winekelm. not. vet. Saxo-Westphal. Stangefol. annal.circ. Westphal. SfUVOp. HekSld, P. I. p. 9 3 ·

* ^Veftphalia, (Johannes de) ein Teutscher buchdrucker,war von Paderborn gebürtig , weswegen er sich auch zuweilenJoh. Paderborn , oder Padelbörn in oder de 'Weltphalia zunennen pflegte. Er trieb seine kunst von an. 147;. bis zu aus,gang des XV. steculi, und hielt sich bald in Löven , bald inAelst, oder Nimägen auf, dahero ihn Naudaus vor den erstenhält, so sich in den Niederlanden durch eine druckerey hervor,gethan. Unter seinen wercken sind vornemlich zu mercken: dieInstitutiones ^ustiniani mit einer glossa in fol. die er zu,ven an. 147?. ingleichen Augustini wercke de Tnnitate, dieer eben daselbst an. 149;. an tag gegeben. Maittahe anna-les typogr.

Mestphälischer friede, ist die vornehmste grund-veste desTeutschen Reichs , wodurch nicht allein der ,0. jährige krieg ge,hoben, sondern auch sehr viel irrungen in Teutschland abgethanworden. Man pflog zwar in währendem kriege allerhand tra-ctaten, welche aber niemals zu stände kommen konnten, bisendlich durch Vermittelung deö Königs Christiani IV. von-nemarck den 15. dec. an. 1-41. es zu Hamburg dahin gediehe,daß die städte Osnabrück und Münster zu den friedens - tractatensollten gewiedmet seyn, auch einige Präliminarien wegen derpäffe ausgemacht wurden. Die Ursache, warum man hierzu -zwey örter bestimmet, war theils um die präcedenz - irrungenzwischen den Potentaten zu vermeiden, theils weil die Schwe«den mit dem Päpstlichen Nuntio nichts zu thun haben wollten.Es sollte also der friede mit Schweden und den Protestanten zuOsnabrück , mit Franckreich und dessen Alliirten aber zu Mün­ ster geschlossen werden, allwo auch die Spanischen Gesandtennebst dem Päpstlichen Nuntio waren. Jedoch wurde beliebt,daß kein theil ohne den andern schliessen sollte. Ob nun wol dietractaten bereits den 2;. mertz an. 1642. vor die Hand genommenwerden sollten, verzog es sich doch bis an. 1644. da man erst zutractiren anfieng. Nach vielen streitigkeiten wurde endlich derfriede den 14. october an. 164g. unterschrieben, und den taghieraufpubliciret. Der vornehmste inhalt des Osnabrückischenfriedens - instruments bestund darinn, daß der reliqions-friedeund den Protestanten die freye religions - Übung bestätiget ward,dergestalt, daß keine andere als die in Teutschland übliche reli-gionen, die Catholische, Lutherische und Reformirte, seynsollten. Weil auch die Catholicken viel geistliche güther, welchedie Protestanten nach dem an. 11? 2. zu Passau aufgerichtetenvertrage eingezogen, restituiret haben wollten, so wurde belie-bet , daß alles in dem stände, wie den 1. jan. an. 1624. gewe-sen , und die Schlcsischen Fürstenthümmer Brieg, Liegnitz ,Münsterberq und Oels , ingleichen die stadl Breßlau , bey ihrerfreyen religions - Übung bleiben sollten. Weiter wurde den ge-samten Ständen dieLandes-Herrliche Hoheit bekräfftiget,und baßderKayser nichts wichtiges ohne allgemeinen Reichs-tags-consensin Teutschland anfangen sollte. Weil aber bie Schweden nichtso mit leeren Händen aus Teutschland ziehen wollten , wurde ih-nen Vor-Pommern nebst der insul Rügen und der Mecklenbur.gischen Herrschafft Wismar , wie nicht weniger Bremen undVerben , als fecularisirte lande, erblich übergeben, jedoch inder qualität als Reichs - lehn , nebst Millionen Rthl. Hin-gegen erhielt Brandenburg nebst Hinter-Pommern an statt des,hm gleichfalls gehörigen Vor-Pommern zur satisfaction Mag.deburg, als ein secularisirtes Hertzogthum, wie auch Halber­ stadt , Minden und Cammin als Fürstenthümmer. Mecklenburg bekam vor Wismar die beyden Bißthümmer Schwerin und Ra»tzeburg, ingleichen die zwey Commenthureyen des Johanniter»

»rdenS Mirow und Nemorow. Was die Pfältzischelanget, so wurde zwar Bayern dieselbige stelle, welche'sftfZvormals besessen , nebst der Ober - Pfaltz gelassen, Pfal2Carl Ludwig aber erhielt eine neue und zwar die letzte Chur -stm,'nebst der Unter - Pfaltz, und vier tonnen qoldes. Das ImBraunschweig - Lüneburg bekam zur satisfaction dessen, dasvormals einige Printzen aus demseldigen Hause zu BisMenmHalberstadt und Minden waren erwehlet worden, die altern«tion im Stifte Osnabrück , ingleichen das reiche kloster Walckm.rieb. Hessen - Cassel , welches in diesem kriege viel gelitten, bukam die Abtey Hirschfeld, und das meiste von der GrafschMSchaumburg, nebst 6. tonnen goldeS. Das QnersurMeFürstcnthum, welches vormals zu dem Ertz - Vißthum Mondebürg gehöret, wurde dem Hause Sachsen Aldertinischer >iieerblich übergeben. Daneben wurden einige privat -irninmwelche bis anhero unter den Ständen gewesen, gehoben, tbtiiiauch auf den nächstfolgenden Reichs - tag verwiesen, glichtweniger wurden die Schweitzer vor gantz freye leuthe erkläretFranckreich aber bekam Oder-und Rieder-Elsaß,nebst dem BrGgau und Sundgau,und dem besatzungs-recht in der vestmiq W.lippsburg, jedoch wurde der stadt Slraßburg ihre Reichs-im,medietät vorbehalten. Weil aber die Schweden nicht eher ausDeutschland rücken wollten, bis man zuvor alles dasjenige, wasindem obigen friedens-schlusseenthalten, exequiret» wurde end.lich den 26. junii an. 1690. der friedens-erecutions-haupt-receßzu Nürnberg aufgerichtet. Es bemühete sich zwar der PapstJnnocentius X. diesen frieden durch eine den ;.jan.an.>s;ipromulgirte bulle zu vernichligen, und zwar dieses darum, weilder friede nicht allein ohne seinen consens geschloffen worden-sondern auch den Protestirenden die völlige religions-freyheitundgleiche rechte mit den Catholicken durch gantz Teutschland per.stattet, vornemlich aber viele Stifter eingezogen, und mithin deSPapsts samt seiner Clerisey prätendirte rechte dadurch gar in oie-len stücken geschmälert wurden: aus welchen Ursachen auch derPäpstliche Nuntius zu Münster , Chigheine schrift unter verdick-tem nahmen hierwider halte ausgehen lassen. Allein es blieb des,sen ungeachtet dabey. Forfimr. de negotio pac. Osiiabrug. Phil.Andr. Burgold. disc. ad instrum. pac. Buckifcb, observ. histor.polit. in instrum. pac. Ludov. de Montesperato vindicia: pacisOsnabrug. Pfanncrt bist. pac. Westphal. Adami relat. bist.de pacc Westphal. * '

Wessphalifches Gericht, von einigen auch das vebm-Gericht, das freye und heimliche Gerichte, daswestphä.Iische Blut-Gerechte, und der Frey-stuhl genannt. Nachder meisten scrtbenten vorgeben hat solches der Kayser Carvlus^-.eingesetzt, nachdem er die Sachsen , und unter denselben son.derlich die Westphalen mit gewalt bezwungen, auch ste den M,uchen glauben anzunehmen genöthiget. Das absehen und diebeschaffenheit dieses Gerichts soll darinn bestanden haben, daßdieientgen, von denen man erfahren, daß ste sich wieder zu derHeydnischen abgötterey gewendet, ohne einige weitere umständeergriffen und an dem leben gestraft worden. Aeneas Splviuischreibt, daß es zu seiner zeit, nemlich in dem XV. seculo, damitfolgende bewandnis gehabt. Diejenigen, so diesem Gerichtevorstehen, werden Schoppen genennet, und prätendiren, daß ihregerichtbarkeit sich durch gantz Teutschland erstrecke. Sie habenverborgene gebräuchr, und gewisse geheime reguln, wvrnach stedie Übelthäter urtheilen. Selbige arcana zu entdecken, hat nochkeiner aus ihrem Mittel weder durch geschencke noch durchfurchtsich bewegen lassen. Von den Schoppen selbst sind viele unbe-kannt, welche in den provintzen herum ziehen, die Verbrecher auf-zeichnen, selbige vor ihrem Gerichte anklagen, und wie es mittrihnen gebräuchlich ist,ihr vordringen beweisen. Diejenigen, wel-che man verdammet, werden in ein buch geschrieben, den jüng-sten Schöppen trägt man die execution auf; der beschuldigteerfährt nichts von dem über ihn gefällten urtheil, und wo manihn hernach antrift, da wird er hingerichtet. " Wiewol nüdan der Wahrheit aller dieser von dem Sylvio erwehnten umstän,de, ingleichen daß Carvlus M. dieses Gerichts urheber seh,unterschiedene zweifeln; so ist doch gewiß, daß dergleichmheimliches Judicium in Teutschland gewesen, wie nicht wc!s<qer, daß die Personen, woraus solches bestanden, (wov nman den Richter einen Freygrafen, die Beysitzer aber Frey,schöppen oder Stuhl-Herren zu nennen pflegen) sowol in demmodu procedendi , als auch was die fachen anlangt, worübersie ihre jurisdiction extendiren wollen» die gebührende schran-cken gar sehr überschritten. Dannenhero sind unterschiedeneKayserliche Verordnungen ergangen, um solchen erceffeu psteuren. Also hat der Kayser Sigismundus im jähr h?durch Theodoricum, Ertz - Bischofs von Cöln , befehlen lasse»,daß nur folgende verbrechen vor das Westphälische Gerichte ge-hören sollten; i.) wenn eine weltliche manns, person von demChristlichen glauben abfiele; 2.) wenn jemand kirchen ober gol-tesäcker mitfeuer ansteckte und plünderte; ;.) wenn jemandemöffentlicher landes-verräther wäre; 4.) wenn jemand einer kmd-betherin gewalt anthäte; wenn jemand sich auf stehlen, rau.den, morden, cmpörung und brennen legte; 6.) wenn Man»sich an einer obrigkeitlichen person gröblich vergriffe, und her-nach vor die gewöhnlichen Gerichte sich nicht stellen wollte.Obgedachter Kayser hat auch verordnet, daß keine andere,als ehelich gebohrne und geschickte leuthe zu Freygrafen undFreyfchöppen genommen werden sollten. Der Kaystr sskidm

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