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den söhnen , Conrad und Dietrichen, endigte. 6.) Fridericum1 · Grafen zu Brene, dessen jünqerer söhn gleiches nahmensdie Grasschafft Wettin geerdet, sein geschlecht aber nur bis indaS fünfte glled fortgepflantzet, Massen Otto III. an. >290. ohneerben verstorben »nachdem er zwey jähr vorher die GrasschafftWeltjn dem Ertz-Blschoffthum zu Magdeburg geschencket. Beck-manns Anhalt, hrstor. P. VII. P . 298. Brandend. Staats-geogr. P. I. p. 2?r- Luca Grafen. saal. Aibim Meißn. land.chronick. Hudners geneal. lab. n. 154. Ceüar. de orig. &succeff. Com. Wettin.
IVettrngen, lat. Maris Stella , eine Abtey Bernhardiner-ordens , gleich oberhalb der stadt Baden im Aergöw, an derrechten feite der Limmat gelegen, allwo eine fahr über daswasser ist. Der stifter ist gewesen Graf Heinrich von Rappers-weil, als er von einer gefährlichen meer-fahrt aus dem ge-lobten lande an. 1227. wiederum gesund nach Haufe gekommen.Das neue kloster ist von ihm mit seinen im lande Uri ha,benden güthern, zivsen und rechtungen begäbet, auch ausdem Schwäbischen kloster Salmansweiler erstmals besetzt,und Conrad zum ersten Abte verordnet worden. Von diesemansang stieg es geschwind empox, und kam durch des AdelsVergabungen zu grossem reichthum. Die beyde Grafen Hart-mannen von Kyburg haben dem kloster an. 1241. den waldam Badener - berg, wie auch die äcker am Wasser gelegen,mit diesem bedinge gegeben , daß Abt Und Convent allda zuewigen reiten keine brücke über die Limmat bauen sollten. An.1246. und wiederum an. 1507. wurde es durch eine feuers.brunst gantz in die asche geleget, worbey viele documentain gründe gienqen. An. 1529. hat der damalige Abt GeorgMüller und seine Convent - brüdcr den orden und Päpstlichereltgions - ccremonien abgeleget, und die Evangelische glaubens-bekännlnis angenommen, aber nach dem Cavpeler - kriege mü-ssen sie auch aus dem kloster weichen, und dasselbe wurde vonden Catholischen Orten wiederum mit einem Abte und Mön-chen besetzet a». 1^2. Nachqehends hat Abt Paulus Schmied,von Baar aus dem Canton Zug gebürtig, durch gute Haushal-tung das kloster wiederum ziemlich an mitte!» und einkommengeänffnet, also, daß es mit folge der zeit, unter dem schirmder in der Grasschafft Baden regierenden Evdgenoßischen Orten,wiederum zu guten kcäfften gekommen. Der zwey und dreis-sigste Abt, Nieolaus II. ist an. 1684. Vicarins Generalis desordens in der Schweitz , Elsaß und Brißgow gewesen. Derheutige heiffel Alberich Beusch, gebürtig von Lucern, erwehltan. 1721. Unweit vom kloster feldwärts ein, liegt das dorfundPfarr Wettingen , dem Abte mit niedern Gerichten zugethan.Es war schon vormals, als die Römer das land beherrschet,ein bekannter flecken , allwo die Heydnische abgöttin Isis einentempel gehabt. Stumpf, lib. VI. p. 170. scq. Steiner. Germa-no-Helveto-Sparta p. 46;.
VDetjel von Marsilien, ei» adeliches geschlecht, so vondem Kayser Leovoldo die Freyherrliche würde erhalten. Eshak schon an. 1040. im Elsaß floriret, und um das jähr 1220.den beynahmen von Marsilien angenommen, nachdem zuvoreinige den vornahmen Marsilius geführet. N. hat an. 1096.bey dem Straßburqischen Bischofs Ottone die charge einesRaths bekleidet. In folgenden zeiten sind unterschiedene die-ses geschlcchtes Städtmeister, Ober-.Schultheissen rc. zu Straß,bürg gewesen, als nemlichHeintz an. 1 ?.; Heintzmann an.1597.; Claus Reinbald 011.1587·; Reinbold an. izyo.; einanderer Reinbold, Ritter, an. 144?· Walther Wetzcl vonMarsilien wird unter dieienige Ritter gezehlel, welche an. 1568.in der schlacht bey Sempach geblieben. Johann Frantz, Frey-herr von Wetze!, Kayserl. würcklicher Reichs - Hos - Rath, wieauch Chur -Trierischer geheimer Rath, und an. 171*. qevoll-mächtigter Gesandter auf dem Reichs - tage zu Regenspurq, ge-höret allem ansehen nach zu dieser familie, aus welcher sichsonflen nach ansang des XVIII. feculi in dem Spanischen suc«ceßions - kriege ein Kayserlicher General durch seine tapferkeitvor andern hervor gethan. Er ist nachgehends Commendantauf dem castell zu Neapolis, und an. »718. zugleich KayserlicherGeneral -Feld »Zeugmeister worden. Bucelm. stemm. P. I.Manuscr. *
IVeyickhon, ein schloß, darf und Herrschafft im Zürich -gebiethe , am obern ende des Pfäfflckher - sces, zur lincken fei-te der Aa gelegen, allwo vor allem einige Freyherren die,ses nahmens gesessen haben, aus welchen Ulrich an. 1244. ;Johann und Ulrich, ein Johanniler - Ritter, an. 1267. gelebthaben. Elisabeth war an. 1559. Aeblißin zu Zürich . Nachadgang dieser Freyherren ist es an die von Alten-Landenberggekommen, welche solches bis an. 1,2s. besessen , damals aberverkauft haben. Jta, durch deren verehlichung mit einemHerrn von Landenderg es an dieses geschlecht gelanget, giengnach ihres gemahls tode in das kloster Töß, allwo sie, wie.wol mit unlieb, die stelle einer Priorin annahm, auch wegenihres gottseligen lebens nach ihrem tode canonisiret wurde.Scithero ist diese Herrlichkeit an verschiedene gesthlechter undendlich an. ,üo 6 . an die edlen Meysen von Zürich gekommen,auf welchem geschlecht sie noch heut zu tage bestehet. Stumpf.Vluntschli. Dvrft. *
s IVetzlar, in alten Urkunden Wetrstaria genannt, ist eineÄle , auch eine von den vier Wetkerauischea Reichs - städten,
eine meile unter Giessen an der Löhne, wo die Dill und Wetzhinein fallen, gelegen, und in den Ober-Rheinischen kreisgehörig. An der Haupt-kirche daselbst befindet sich noch ein al-ter Heybntscher thurm, an welchem ein HcydnifchcS oracu-lum aufgerichtet gewesen, welches in einem ausgehaltenen stei-nernen stier-köpf, der sich in etwas bewegen können, bestan-den , und ist dieses letztere in den dreißigjährigen kricqs - zeitenabgeschlagen worden, dahero mag mit gründ geschlossen wer.den, daß dieser stadt Ursprung und alter bis in daß Heyden,thum sich erstrecke, weil sie an die Heydnische bürg, vor al-ters Loeeaäium oder Stcrnburg genannt, auferbanel, her-nach aber sehr erweitert worden. Andere wollen ihren an,sang daher führen, daß Kanser Carolus Magnus in dem kriegwider die Sachsen an der Wetz em taqer gehabt, wovon diestadt gleichsam den nahmen Wetzlager, wie etwa» Goßlar,von dem lager an der Gosse ·, bekommen haben möge. Die-se stadt ist schon zu Kaysers Friderici I. zeiten eine Reichs-stadt gewesen, wie dessen derselben ttn jähr n8°. zu Geilnhau-sen ertheilte urkund und privilegium beglaubiget, vermögewelches der stadt gleiches recht und freyheit wie der stadtFranckfurk mitgetheilet ist, dahero ihr Lehmann unrecht thut,wann er aus einem von Kayser Rudolpho I. gegebenen diplo-mate erzwingen will, daß er diese stadt erst damals zu einerReichs - stadt gemacht habe. Zu des Kaysers Friderici ll. zei-ten halle sich Tito Kolup dahin rctiriret, und sich vor Kay-ser Friedrich II. ausgegeben, wurde aber von Friedrichen da,selbst gefangen, und vor der stadt in einem that, so dahernoch der Kaysers - gründ genennet wird, verbranut. A». 1252.hat König Henricus denen vier Wetterauischen städten die frey«heil gegeben, daß niemand von ihren bürgern seine tochter wi-der seinen willen inn-und ausser Königlichen Hofs zu verheu-rathen genölhiget werden sollte. An. 12.12. bestätiget KönigConrad den bürgern zu Wetzflar alle rechten und freyheiten.An. 1257. bestätiget eben auch König Richard der stadt Wetz,flar ihre vorhin gehabte rechte und freyheiten, mit der merck.würdigen erpreßion, quod Wetzflariam ä se & Imperio nul-lacenus alienare seu separare, sed immediate sibi & Imperio"reservare velit. In dem nemlichen 12*7. jähre verspricht KönigRichard innerhalb der Wetzlarischen stadt - mauern kein vestesschloß zu erbauen. An. 1549. hat Kayser Carl IV. die stadtWetzlar dahin begnadet, I.) guod vocaverit eos Imperatorisfideles ; 2.) quod Imperator) homagium praestiterint, quem.admodum hoc in hodiernum diem praestant, & an. 17^2.praertiterunt; j.) civitatis jura & privilegia confirmantur ;4.) ultra Steuram Imperialem antiquam prsegravari non de-beant; ;.) confirmatur Gabella vini , UMgeld und das Pfor-ten - geld; 6.) ab extraneis Judiciis eximitur ; 7.) non debetoppignorafi; 8 ) civium bona collectari solita, huic oneri sub-jecta permanere & Collectae Imperio solvi debent; 9.) Ju-dteorum tributa civitati conceduntur ; 10.) privilegia civi-tatis Juribus contraria abrogantur ; 11.) in specialem prote-ctionem Imperii recipiuntur. An. 1581. prwilegirct KönigWenceslaus die stadt, daß sie redliche vrdnungen setzen undmachen möge, ihre gefälle zu mindern und zu mehren. An.128;. ist zwischen denen vier Wetterauischen Reichsstädten eineneue dündnis gemacht worden, zu gemeinsamer Verfassungund deschützung. An. 1578. ist Landgraf Hermann zu Hessen mit der stadt wider Grafen Johann von Soims 'in bündniS getreten. An. 1429. hat König Vigismund Graf Philippen zuNassau in einem rescript anbefohlen, die stadt bey den dama.ligen schweren befchdigungs - zeiten gegen allen unrechten an,fall und gemalt, bey ihren erlangten K'ayserlichen und König,lichen Privilegien, freyheiten, recht, und qerechtigkeiten, zuschützen, desgleichen hat an. 14*8. König Albrechts und an.1441. König Friedrich rescribiret. Und auf diese weise nmgdie Vogtey, schütz und schirm , an das Haus Nassau gekommenseyn, gestalten das Haus Nassau seinen untersetzten Vogt da ge.halten , welcher nebst dem Probstey-Schultheissen, dem Stadt-Gerichte samt zwölf Schöffen beysitzet, die Schöffen aber nachgehaltenem öffentlichen verhör,mit aussch'iessung des Vogts undSchnltheissen, die urtheile abfassen, bis endlich diese Vogtey,schütz und schirm von dem Hanse Nassau im jahr r;;S. an daSFürstliche Haus Hessen - Darmstadt cediret, und durch einentausch übertragen worden, welches also daselbst die nemlichejura exerciret, und wie vorhin das Hans Nassau, also dermalendas Fürstliche Haus Hessen-Darmstadt die gewöhnliche schütz,gelder, in 600. gülden bestehend, von der stadt jährlich empfän«get, der schütz auch bey zutragenden fällen erneuert wird.Die stadt an sich hat ihr votum & seslionem in Comitiis &Circulo gleich andern freyen Reichs - städten, und ist eben aufdie art wie die andern zu ihrer consistcntz. oberherrlich- undandern den Jmmediat-Ständen anklebenden gerechtigkeiten gc,langet, deren sie sich auch noch bis jetzt zu erfreuen hat. Sie istannoch mit mauern, zwingern, thürnen auch zweyen Vorstädten,und drey grossen brücken über die Lahn und Dill versthen,und liegt in einer angenehmen und fruchibaren, jedoch etwasbergigten gegend; vor zeiten aber ist sie mehr bebauet, undmit sieben Vorstädten versehen gewesen, darvon in den dreißig,jährigen kriegs - und andern verderblichen zeiten die Vorstädtebis auf zwey ruiniret worden. Nächst an der stadt auf ei-nem hohen berge liegt das schloß Calsmund, welches als einReichS - lehen von jederzeit regierender Kayferlichen Majestätdie stadt zur helfte, und des Herr» Landgrafen zu Hessen .
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