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wir uns auf seinem Bezirk, von feinen Dienern umringt,von seiner Stimme ereilt, von seiner furchtbaren Machtergriffen finden.
Glücklich das Land, ruhig der Staat, edel dasVolk, wo einmal alle Gesetze, Verfügungen, Erzie-hungsanstalten und Bildungsmittel zu diesem Zweckehinwirken, und wo die Geistlichen nur durch seine red-liche und unmittelbare Beförderung die Nothwendigkeitihres Standes und ihre Würde als Diener des Staatsbehaupten werden! Alle leeren Vorstellungen, spizfündi-gcn Lehrbegrisse und nuzloftn Gebräuche, die zur Er-reichung jener große» Absicht nichts beitragen, die zurVerstärkung der Ueberzeugung vom Daseyn eines mora-lischen Reiches nicht deutlich und ohne Umwege mit-wirken, sind ausser dein Gebiete des Geistlichen, setzendenjenigen, der sich damit beschäftiget, in keine Ver-bindung mit dem Staate, und legen mithin diesem keineVerbindlichkeit der Belohnung auf.
Die helvetische Regierung wird die Religionslehrerder verschiedenen Partheien in dem Grade höher scha-ren und für nützlicher halten, indem sie ihre Amtsver-richtungen, ihre gortcsdiensilichen Bücher, Handlungen,Gebräuche, und religiöse Vorstellungen, zur unmittel-baren Beförderung der Moralität, und zur Schürfungdes Gewissens benutzen, und immer nur als Mittelund Werkzeuge, nie als Zweck betrachten werden.
Das Vollziehungsdirektorium erwartet von denGeistlichen aller Religionspartheien, daß sie durch ihrenUnterricht und besonders durch ihre Vortrage an reli-giösen Festtagen, die hier in Erinnerung gebrachten