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Cantons - und Distrikts - Eintheillrng
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einen und unteilbaren hektischen Repablik.
Der 18. Art. des 2. Tit. der angenommenst?Neuen Constitution bestimmt einstweilen die Zahld.r helvetischen Cantone auf 2r. Es hat aberder große Rath -er Republik unterm 2. Maygutgefunden die Zahl der Cantone zu vermindernund das ganze Helvetica in eine so viel möglichgleiche Volkszahl abzutheilen, und dadurch dieUnterhaltung allzu zahlreicher Deputirteu in dengeseygebenden Rachen, m-d der Glieder der in-nern Behörden zu ersparen. — Es wurden dem-nach die ehmaliqen Cantone Uri, Schwyz , Un-terwalden und Zug zu einem einzigen umgebildet,und demselben noch Engelbcrg und Gcrsau einver-
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