Band 
1831 - 1833
Entstehung
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ittheilungenM

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für den \. r S

Kanton Basel.

Samstag

7. den 14. Juli 1832.

Sitzung des Großen Stadt-Raths/

VVM 9. April 1832.

In der Umfrage über Anfüge wurde der Antraggemacht, und von mehreren Seiten zur unverzüglichenBerathung empfohlen, daß der Große Stadträth inFolge der Gelterkinder Ereignisse und des dabei stattgehabten Benehmens der eidgenössischen Repräsentantenund Truppen, bei der Regierung für jetzt gegen eidge-nössische Einquartierung in der Stadt einkomme. DasPräsidium gab hierauf der Versammlung Kenntniß,daß sich dasselbe schon am vorhergehenden Tage durchdie öffentliche Meinung und das von einer Anzahl Bür-ger bei ihm gemachte Ansuchen veranlaßt gefunden habe,über diesen Gegenstand mit den Herren Bürgermeisternsich zu besprechen, welche die Versicherung ertheilten,es werde die Regierung demselben alle nöthige Auf-merksamkeit widmen.

Eine einläßliche Behandlung des geschehenen An-trags wurde sodann nach Berathung über die vorliegen-den Bürgerrechtsbegehren vorzunehmen beschlossen. Wennnach mehrseitigen Ansichten ein weiterer Beschluß nunüberflüssig geworden schien, da ausser den bereits ge-thanen Schritten und Erwiederungen noch wahrend derVersammlung die Anzeige erfolgt war, daß die Regie-rung bei den eidgenössischen Behörden sich wider Truppen-Aufnahme erklärt habe, so entschied die Mehrheit dochfür eine Beschlußnahme, theils um dem bereits Ge-schehenen mehr Gewicht zu verleihen, theils um hier-über eine Erklärung von der die Stadtbürgerschaft ge-setzlich vertretenden Behörde ergehen zu lassen. DieBeschlußnahme war: Es sei der kleine Stadtralh be-auftragt, in dieser Angelegenheit die gerechten Wünscheder Bürgerschaft zu würdigen, die angemessenen Schrittezu thun und nöthigenfallS dem großen Stadtrath Vor-schläge einzugeben.

Die ertheilten Bürgerrechtsbegehren waren: an I.H. Rognon, Handelskommis, aus dem Kanton Neuen-burg; Jak. Abt von Bretzwil , Lehenmann; Matth.Kummer aus dem Kanton Schaffhausen , hier geboren,Fabrik-Schreiner; I. A. Brüderlin von Licstal, Zuk-kerbäcker; und I. Fr. Landolt von Aarau , Bierbrauer.

Außerordentliche Sitzung des Großen Stadt-Raths V 0 M 23. April 1832.

Das Präsidium eröffnete dieselbe mit der Anzeige,der Kleine Stadtrath habe zu Folge der in der vorher-gehenden Sitzung des Großen Stadtraths gefaßten Be-schlußnahme ein Schreiben an die Regierung erlassen,und zugleich sei auch zu Vermeidung jeglicher Art vonUnordnungen im Innern der Stadt, in was immer füreinem Sinne solche herbei zu führen versucht werdenmöchte, die Mitwirkung vieler achtbaren Bürger undbesonders der sämmtlichen Mitglieder des Großen Stadt-raths in Anspruch genommen worden. Daß die An-sichten der Stadtbehörde von Seite der Regierung voll-kommen gewürdigt wurden, und welchen Erfolg dieSchritte dieser letztcrn in Bezug auf die Einquartirunghatten, ist sattsam bekannt.

Bei der Umfrage wegen Anzügen, welche auf dieseAnzeige folgte, bemerkte Hr. Fürstenbrrg er-Me-tz ary: Der dreijährige Termin, innert welchem alleDachkanonen bei Strafe von 24 Fr. abgeschafft seinsollten, sei zu Ende; aber die Zahl der Häuserbesitzer,welche dieser Verordnung noch nicht nachgelebt haben,so groß, daß die dießfallsige Arbeit, sollte sie auch mitaller Eile vorgenommen werden, noch manche Monateerfordere; da man nun dermalen kaum werde strafenwollen, so möchte es schicklicher sein, den Termin nochetwa um ein Jahr zu verlängern, als aber die Ver-ordnung stehen zu lassen und sie doch nicht zu vollziehen.Das Präsidium erwiederte dagegen: Wenn das Rechtzu strafen da sey, so könne man wenigstens durch An-drohung Manche zur Ordnung bewegen; dieß werdegeschehen und übrigens Nachsicht walten.

Ein erster Rathschlag betraf eine Neubaute auf demäussern Spitbalgut, wo eine Erweiterung her Oekonomie-Gebäude nöthig geworden, deren Kosten auf Fr. 2800angeschlagen werden. Einige Zweifel, ob die Hinstellungeines neuen Gebäudes vor den Thore» gerade jetzt räth-lich sei, wurden niit der Bemerkung beschwichtigt, daßdie Baustelle sich denn doch im Stadtbann befinde, wo-rauf der Bau beinahe einstimmig gurgeheissen wurde.

Nach einem zweiten Rathschlage wurde der E. Zunftzu Schcrern nach ihrem Verlangen bewilligt, zu Be-richtigung der Baukosten an ihrem Zunfthaufe einKapital von Fr. 7200 auf Unterpfand zu entlehnen,