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Lehrrichtiger Entwurf der Stadt Basel Gerichts-Ubung, Worinn Das Recht der Personen, die Recht auf und zu denen Güthern, zusamt allen zukommenden Klagen und dem Gerichtlichen Proceß ... vorgestellt wird ... Aus der Baselischen Gerichts-Ordnung, verschiedenen darüber ausgegangenen Mandaten, denen Protocollen beyder Städten ... / zusammen getragen und verfertiget Durch Eine der Rechts-Lehre beflissene Feder
Entstehung
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I. Titel.

von dem Unterscheid der Personen

insgemein.

eine Person wird verstanden ein jederMensch, welcher in einer bürgerlichen Gesell»schafft gewisse sonderbare Rechte hat.

^ Es werden die Personen unterschieden!. in Ansehen des Stands.

2. in Ansehen des Alters,in Ansehen des Leumdens.

Der Stand des Menschen ist entweder natürlich, oderzufällig. ,

Der natürliche Stand des Menschen ist der, den derMensch von der Natur hat.

Der zufällige aber ist der, den der Mensch durch ge»wisse Verordnungen derer Völckern bekommt, und istentweder ein Burger-oder HauS-Stand.

II. Titel.

von dem Unterscheid der Personen in An-

sehen des natürlichen Stands.

Nach dem Stand, den der Mensch von der Naturhat, ist er

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