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nur sollte dann der gegenwärtige Bund vorbehalten bleiben.Damit er recht zu aller Bewußtsein dringe, sollte er alle fünfJahre von allen über 16 Jahre zählenden Bernern und Wald-stättern neu beschworen Werdern
Mit Rücksicht auf den bernisch-österreichischen Bund warenZürich und Luzern nicht inbegriffen. Um die beiden Orte dochheranzuziehen, sollten die Waldstätte die Hülfsmähnungen ver-mitteln. Von Glarus und Zug war nicht die Rede, da diesewieder ganz unter österreichische Herrschaft zurückgekehrt waren.Die landläufige Annahme, daß 1353 der Bund der VIII altenOrte geschlossen worden sei, ist deßhalb ungenau.
Bern hatte dabei noch seinen besondern Zweck. Die freiheit-lichen Regungen der Waldstätte wirkten ansteckend auf ihre Nach-barn jenseits des Brünigs. Das konnte ihrer Herrschaft Bernwenig behagen und um solches zu verhindern, war das besteMittel, mit den Waldstätten sich zu verbinden. Diese durftennun die Oberländer nicht mehr, wie es geschehen war, unter-! stützen. So diente der Bund mit den Waldstätten den Zürchern! dazu, den Adel darniederzuhalten, und gleichzeitig den Bernern,^ demokratische Gelüste zu ersticken.
! Einstweilen gelangte der neue Bund nicht zu voller Geltung.
! Der österreichische Bund ging vor. Noch im folgenden Jahr 1354? waren die Berner verpflichtet, Oesterreich gegen Zürich Heerfolge
! zu leisten. Aber innerlich hatten sie mit Oesterreich gebrochen
§ und die Herzoge thaten das ihre, um den Bruch vollständigzu machen.
Herzog Rudolf, Urenkel Rudolfs von Habsburg, ein un-ruhiger Geist, habsüchtig und ehrgeizig, gedachte die frühere Stellungseines Hauses im Westen wieder zu gewinnen. Kaiser Karl IV.,^ sein Schwiegervater, mit dem er gerade gut stand, gestattete ihm,die Pfandschaften von Hasle, Lanpen und Gümminen einzulösen,er übertrug ihm sogar die Reichsvogtei über Bern, Solothnrnund St. Gallen. Rudolfs Wunsch ging nach dem Besitz der ganzeil