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War der Aufstand zu Ende. Die meisten Rädelsführer wurdenmit dem Tode bestraft, Leuenberger, von einem frühern Freundeverrathen, am 6. September hingerichtet.
Den Klagen des Volkes trug man Rechnung: das Tratten-geld hob man auf, Geldbußen sollte der Vogt oder Twingherrnicht mehr ohne das Gericht fällen, die landvögtliche Gewaltüberhaupt wurde beschränkt; die Landsgemeinden aber bliebenverboten. Wie ernst es der Regierung war, bewies sie durch diestrenge Bestrafung des Landvogts Samuel Tribolet von Trachsel-wäld, der seine Willkür mit Entsetzung von seiner Stelle undmit Verbannung büßen mußte.
5. Der erste vilmergerkrieg.
So vieles hatte sich in der Eidgenossenschaft verändert, daßdie alten Bünde nicht mehr zu den neuen Verhältnissen paßten.Das Gebiet war bedeutend vergrößert, der Vorbehalt des Kaisersin den Bünden war überflüssig, jener des Papstes für die Evan-gelischen unmöglich geworden, die verschiedenen Bünde, wie zumBeispiel der goldene und der alteidgenössische, stimmten gar nicht.zu einander. Die evangelischen Orte empfanden die Mängel, diesolchem entsprangen, am meisten, und, getrieben von ächt eid-genössischem Gefühl, wünschten sie ihnen abzuhelfen. Der GeneralSigmund von Erlach und der Bürgermeister Waser von Zürichlegten einen Entwurf vor, demzufolge eine einzige Urkunde anStelle der vielen sich widersprechenden treten sollte. Die katho-lischen Orte, mit Ausnahme von Schwyz, schienen der Sachegünstig gesinnt, aber wie sie im Grunde dachten, bewiesen siedurch die rücksichtslose Erneuerung ihrer katholischen Sonderbünde.Die Evangelischen durften wohl^cmsgebracht sein. Mit der Ein-heit der Eidgeuossenschaft^schien es vorbei zu sein. Da ließ einekleine Veranlassung^pen
^ ^Krieg zum Ausbruche kommen.