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brachte das Städtchen (wie übrigens auch Büren)ziemlich bedeutende Opfer für die Verpflegung vonSiechen. Einzelne Gemeinden in der Gegend vonLaufen, besonders in der Kirchgemeinde Ferenbalm,konnten erst durch wiederholte Mahnungen dazu ge-bracht werden, die Durchführung der Bettelordnungzu versprechen.
So hatten dann schliesslich alle Gemeinden desdeutschen Kantonsteils ihre Zusage erteilt.
Es wäre nun aber ein schwerer Irrtum, zu glauben,dass damit wirklich die Bettelordnung sofort zur Aus-führung gelangt sei.
Vielmehr ergaben sich noch Schwierigkeiten genug.Jetzt, wo die Gemeinden „ ihre “ Armen selbst erhaltensollten, bekam es eine hohe praktische Bedeutung, wiedas „ ihre“ zu interpretieren sei.
Bei der furchtbaren Armenlast können wir es sehrleicht verstehen, dass die Gemeinden den Begriff soeng als möglich zu fassen suchten und unter allendenkbaren Vorwänden armen Familien die Unter-stützung verweigerten oder sie loszuwerden suchten.Es beginnen daher die berüchtigten Abschiebungenin ganz grossartigem Massstab und tausende von Haus-haltungen wurden von gar keiner Gemeinde als die„ihren“ anerkannt oder nur höchst unwillig an ihrembisherigen Wohnsitz geduldet. Zwischen den einzelnenGemeinden kam es wegen der Unterstützung armerPersonen zu den heftigsten Streitigkeiten und es ent-spann sich ein Krieg aller gegen alle, der mit derhöchsten Kücksichtslosigkeit geführt wurde und nurdurch die Notwendigkeit der Selbsterhaltung entschul-digt werden kann. Die Entscheidung solcher Streitig-keiten und die Ausmittlung von Heimatrechten warSache der 1672 eingesetzten Almosenkammer. Da