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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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sind 1 ). Da diese Leute keinen bestimmten 'Wohnsitzhatten, musste man sie ihrem Geburtsort zuweisen(wenn überhaupt ein solcher bekannt war) und dem-selben die Armenpflege übertragen. Wie wir gesehenhaben, blieb indessen die Durchführung der Bettel-ordnungen bis zum Jahre 1675 immer eine höchstmangelhafte. Als aber einmal wirklich Ordnung ge-schaffen wurde, musste auch die Zugehörigkeit derArmen zu ihren Gemeinden eine erhöhte Bedeutungbekommen. Es lag also sehr viel daran, die ein-heimischen Armen, die nirgends Unterstützung fanden,und von einem Ort zum andern geschoben wurden,irgend einer Gemeinde zuzuteilen, welche die Unter-stützungspflicht anerkennen musste.

Diese Aufgabe wurde derAlmosenkammer 2 )übertragen, die sich schon Ende 1675 ans Werkmachte. Alle Wochen fanden anfänglich mehrereSitzungen statt, in welchen oft über 30 Fälle erledigtwurden. Später werden die Sitzungen seltener unddie behandelten Fälle weniger zahlreich.

Die Hauptarbeit, um welche die Almosenkammergewiss niemand beneiden wird, fand 1676 ihre Er-ledigung. In diesem Jahre wurden viele hundertevon Familien den Gemeinden zugeteilt, wo sic heutenoch das Bürgerrecht haben.

Wir können an dieser Stelle unmöglich näher aufdiese Ausmittlung von Heimatrechten eingehen, sondernmüssen uns damit begnügen, einige Hauptpunkte her-vorzuheben : Anfänglich verfuhr die Kommission nichtstreng nach dem Grundsatz, dass jeder da unterstütztwerden musste, wo er gerade hausliäblich sass. Leute,

0 Vergl. z. B. die Bettelorduungen von 1614 und 1628.

2 ) Im Anfang heisst es stattAlmosenkammer gewöhnlich:die Herren Committierten zur Bättelordnung.