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Beaufsichtigung des Treibens dieser Leute kann kaumetwas schaden.
Die Obrigkeit hat bei uns gegenüber der Auswan-derung nicht immer die gleiche Stellung eingenommen.
Im Jahre 1848 fasste Reg.-Bat Dr. Schneider dasResultat seiner interessanten Untersuchung über dieAuswanderungsfrage in folgenden Worten zusammen:
„Es habe der Staat vom Standpunkte des Staats-zweckes keine Pflicht, sich bei der Auswanderung derStaatsbürger zu beteiligen, und er habe in der Regeldieselbe weder zu begünstigen noch ihr hinderlichentgegenzutreten, ausnahmsweise aber könne er die-selbe unterstützen, und zwar aus Gründen der Huma-nität, die im Staatszwecke liegen.“
Die konservative fünfziger Regierung erblickte da-gegen in der Auswanderung geradezu das einzige Mittel,um die Zahl der Unterstützungsbedürftigen nach undnach zu vermindern, sowie — dies geht aus dem Berichtevom 31. Juli 1851 deutlich hervor — unbequeme Ele-mente los zu werden. Zur Beförderung der Auswande-rung wollte sie ein besonderes Anleihen aufnehmen undalljährlich 100,000 Pranken verwenden^ So weit gingnun allerdings der Grosse Rat nicht, sondern bewil-ligte nur einen Kredit von 20,000 Franken.
Yon seiten der Gemeinden, welche Kompetenzerhalten hatten, ihren Angehörigen ebenfalls Beisteuernfür die Auswanderung zu verabfolgen, entwickelte sichnun ein wahrer Schacher.
Sie benutzten die Gelegenheit, um ihre Armenmöglichst billig abzuschieben — unbekümmert um ihrferneres Los.
0 Bekanntlich gerieten dann viele von diesen Auswanderernder fünfziger Jahre in Südamerika in förmliche Sklaverei, eineAngelegenheit, welche die Bundesbehörden lange Jahre beschäf-tigte und die Absendung eines besonderen Kommissärs nötig machte.