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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Als wieder bessere Zeiten eintraten und mehr Ver-dienst im Lande zu finden war, ging auch die Aus-wanderung wieder zurück.

1859 wurde der Kredit zur Unterstützung der-selben auf Fr. 8000 herabgesetzt, 1862 sodann ganzgestrichen. Von da an hat sich die Regierung auf dieBeaufsichtigung des Auswanderungswesens (Patentie-rung der Agenten etc.) beschränkt.

Durch die Bundesverfassung von 1874 wurdediese Materie der Eidgenossenschaft übertragen, dieam 24. Dezember 1880 hierüber ein besonderes Ge-setz und am 10. Juli 1888 eine Vollziehungsverord-nung dazu erliess. *)

Der Wegzug aus dem Kanton Bern, insofern dieÜbersiedelung der landwirtschaftlichen Bevölkerungnach den andern Schweizerkantonen in Frage kommt,lässt sich also durch die wirtschaftlichen Verhältnisseerklären und rechtfertigen. Die überseeische Aus-wanderung dagegen ist entschieden zeitweise eine vielzu starke gewesen * 2 ). Die gehoffte Erleichterung derArmenlast hat sie nicht gebracht, da ja gerade die-jenigen, welche der Unterstützung am meisten bedurften,unmöglich den Kampf ums Dasein in der Fremde auf-nehmen konnten. Zudem ist es nichts Seltenes, dassAuswanderer, von allen Mitteln entblösst, wieder zurück-kehren und ihren Heimatgemeinden zur Last fallen.

*) Durch Bundesratsbeschluss vom 18. September 1888 wurdeein eidg. Auswanderungsbureau organisiert. Dasselbe zerfällt inzwei Sektionen, von welchen die eine die Aufsicht über die Agentenführt, die andere die Vertretung der Interessen der Auswandererim allgemeinen und die Erteilung von Auskunft, Kat und Empfeh-lungen zur Aufgabe hat.

2 ) In einzelnen Gegenden, besonders im Oberlande, wo von187882 durchschnittlich per Jahr 6.u °/oo und 188387 jährlich8.67 °/°o auswanderten, wirkten gewiss in höherem Masse als diewirtschaftlichen Verhältnisse die anderen oben angeführten Faktorenmit, um ein wahres Auswanderungsfieber zu erzeugen.