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Berufsbildung erhalten, die sie befähigt, später denKampf ums Dasein mit Erfolg aufnehmen zu können.
In dieser Beziehung leistet zwar der Staat mehrals früher. Die Ausgaben für Armenerziehung und Be-rufsstipendien nehmen von Jahr zu Jahr zu. Doch be-tragen die Summen, welche zu solchen Zwecken aus-gegeben werden, immer noch kaum den zehnten Teilder Gesamtleistungen des Staates für das Annenwesen,trotzdem hierfür das Geld gerade am besten ange-wendet wäre 1 ). Die Gemeinden müssen sich bei ihrenspärlichen Mitteln auf das Notwendigste beschränkenund für prophylaktische Zwecke bleibt an den wenig-sten Orten noch Geld übrig. Mit Geld allein ist zu-dem nicht alles gethan, dasselbe muss auch auf richtigeWeise zur Verwendung kommen. Was nützen hoheKostgelder, wenn die Erziehung und Pflege trotzdemeine mangelhafte ist, was nützen die Berufsstipendien,wenn die Kinder, die man in eine Lehre schickt, nurzu Hausgeschäften und als Handlanger verwendet wer-den? Hier muss eben eine gehörige Aufsicht stattfinden.
Im Armenwesen wird aber, wie Schenk 2 ) mitRecht hervorhebt, gar manches einzelne zu leichthinabgemacht; „man icill keine Zeit, keine Mühe ver-wenden, und da zeigt es sich dann schliesslich, dassdadurch viel Geld nutzlos geworden und zum Fensterhinaus geworfen ist a .
\\ cnn es auch in dieser Beziehung seit, vierzigJahren besser geworden sein mag, so bleibt doch ganzsicher noch viel zu wünschen übrig.
‘) Die Vermehrung der Leistungen für die Armenerziehungwürde in zahlreichen Fällen verhüten, dass später ganze Familienunterstützt werden müssen. Ganz sicher würde sie auch eine Ver-minderung der Ausgaben für die Strafrechtspflege zur F'olge haben.
2 ) Entwicklung etc., Seite 251.