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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Die Sorge, die Ursachen der Verarmung zu be-seitigen, darf aber nicht allein der Armengesetzgebungüberlassen werden. Hier muss die gesamte socialeund volkswirtschaftliche Thätigkeit des Staates, dergemeinnützigen Vereine und Korporationen mitwirken.

Der Staat kann der Verarmung besonders durchFörderung der Versicherung, Bekämpfung der Arbeits-losigkeit und Hebung der Erwerbsfähigkeit unseresVolkes entgegenarbeiten *). Zur Armenpflege bildetdies eine notwendige Ergänzung, wie die Aufforstungenim Gebirge zu den Wildbach Verbauungen.

Mit dem Wunsche, dass auch in dieser Beziehungdie Zukunft Fortschritte bringen möge, schliessen wirunsere Darstellung ab.

Denjenigen, die uns dabei mit Rat und That zurSeite gestanden sind, insbesondere Herrn Dr. Geering,Chef der schweizerischen Handelsstatistik, und HerrnStaatsschreiber Kistler, sprechen wir unsern herzlichstenDank aus.

*) Wie es sich gegenwärtig mit der Erwerbsfähigkeit derbernisehen Bevölkerung verhält, haben wir in dem Abschnitt überdie wirtschaftlichen Umgestaltungen gezeigt. Dies wäre ein Ge-biet, auf welchem auch die Burgergemeinden eine segensreicheThätigkeit entfalten könnten. Durch Ermöglichung einer tüchtigenAusbildung der Jugend würden sie ihren Angehörigen vielfacheinen besseren Dienst erweisen als durch die gegenwärtige Artder Nutzungen. Es wäre sehr zu wünschen, dass wenigstens dieBurgergemeinden, welche über ein grösseres Vermögen verfügen,einen Teil des Ertrages in dieser Weise verwenden würden. Ein-zelne städtische Burgergemeinden sind in dieser Beziehung schonmit gutem Beispiel vorangegangen. Möchten diejenigen auf demLande bald nachfolgen. Selbstverständlich müsste eine derartigegemeinnützige Thätigkeit freiwillig erfolgen. Von einem Zwangkann hier keine Rede sein.

c-sf--a