Band 
I. Teil
Seite
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schickt gegen Basel und gegen Bern aus. 1579/80 schlosser in Pruntrut, wohin die Residenz der Fürstbischöfe infolgeder Reformation zu Basel verlegt worden war, einen Bund,mit den 7 katholischen Orten zum Zweck der Wahrung desGlaubens ab und befahl seinen reformierten Untertanen dieRückkehr zum Katholizismus. Auf sein Anrufen verurteilteein eidgenössischer Schiedsspruch von 1585 das BurgrechtBasels mit den fürstlichen Ländern zur Bedeutungslosigkeit.Der Bischof versprach dabei zwar, seine Untertanen beiihrem Glauben zu belassen; doch galt im deutschen Reichnach dem Passauervertrag (1552) und dem augsburgischenReichstagsabschied (1555) schon der Satz cujus regio, ejusreligio. So beförderte er die Gegenreformation durch dasMittel jeder Überredung (Gründung des Jesuitenkollegs zuPruntrut 1591), ja sogar gelegentlich mit offener Gewalt;aussenpolitisch war er gegen die reformierten Städte Baselund Bern gesichert durch den Borromäischen Bund der mitihm verbündeten katholischen Orte der Eidgenossenschaft(1586), hinter dem die Grossmacht Spanien stand. SeinAngriff auf die ganze Stellung, welche sich die Stadt Baselauf Kosten der frühem bischöflichen Rechte in der Graf-schaft Sisgau erworben hatte, führte zu einer Verständigungmit Basel, die mit einem Schlage die finanzielle Lage desFürstbischofs wieder herstellte: der Bischof verzichtete end-gültig zugunsten Basels auf seine behaupteten Herrschafts-rechte im Sisgau, erhielt dafür aber einen Kaufpreis von520,000 Gulden ausbezahlt. Damit war er in den Stand ge-setzt, die verbliebenen Teile des Fürstentums der eigenenunmittelbaren Herrschaft zu unterwerfen. Tatsächlich gehtdurch alle Regierungsakte des Bischofs Jakob Christophder Zug nach Sammlung und Kräftigung der landesherrlichenGewalt. Vom Reich waren ihm, wie seinen Vorfahren amBischofsstuhl, durch Investiturbrief des Kaisers die Regalienin weiter Fassung verliehen worden (1577> '3- November).Auf dieser Rechtsgrundlage baute Jakob Christoph auf.Zu Hilfe kam ihm die damals im Leben aller europäischen

1. Zu S. 51, Zeile 10 von unten: Der Kaufpreis betrug00,000 Gulden. Vgl. A. Heusler, Geschichte der Stadt Basel109 ff., und P.-O. Bessire, Histoire du Jura Bemois et deancien dv&chd de Bäle (1935) S. 121.