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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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rvL Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung

gehöret: So soll / falls einer von der Juntadieser wegen einige Nachricht oder Vorschlag er-theilen würde / hierüber in der Junta votiret/und dasjenige beschlossen werden/ wohin diemeisten stimmen fallen.

xxiv Falls die stimmen gleich seynd/entwe-der Mnn die Königin / meine liebste und wer-theste gemahlin/ nicht gegenwärtig wäre/oderaus andern Ursachen / soll man den Präsiden-ten des jenigen raths ruffcn/ welchen die vor-habende sache angehet/ oder den Dechant sol-ches raths / wenn ncmlich entweder gar keinPräsident in sothanem rathe/ oder selbiger einmitglied der Junta wäre. So ferne aber derDechant ebenfalls ein mitglied der Junta wä-re/soll der nächste in der ordnung hierzu beruf-ten werden.

xxv Die bequemste stunde zu der Juntawird seyn/wenn man aus den raths-versamm-lungen gehet: An den ftyertagen aber soll siesich eine stunde eher versammlen. Wo auchwegen vieler geschähe solche zeit zu kurtz fiele/sollen einige abende darzu genommen werden/daran man in der woche am wenigsten zu thunhat. Wenn sich über dieses wichtige geschäff-te ereignen / es seye/ zu welcher zeit es wolle/soll man entweder durch die Minister der Jun-ta oder durch die Präsidenten der raths-vcr-siunmlungen dem Sccretario del Dcspachohiervon Nachricht ertheilen / welcher der Köni-gin/meiner geliebtcsten und werthesten gemah-nn/also fort dieser wegen eröffnung thun soll/und diese soll alsdenn/nachdem sie solches demPräsidenten des raths berichtet/ einen schlußfassen / ob es zu abhandlung der sache nöthigseyn werde / die Junta alsobald zusammen zuruffen. Falls aber Ihre Majestät abwesendwäre/soll derSecretarius delDespacho sotha-ne sache dem Präsidenten des raths / und demVice - Cantzlar oder Präsidenten von Arra-gonicn hinterbringen: Wann sie denn gut be-finden/ die Junta zu beruften/ soll solches gcsche-Heu. So ferne aber die eilfertigkeit der sachenicht so viel zeit zulässet/ soll der Präsident desraths selbige expecliren/und hernach/ wenn esvon Wichtigkeit ist/ der Junta darvon Nachrichtertheilen.

xxvl Ich ermähne auch die mitglredervorgedachter Junta/ daß sie in dem jenigen/was die Wohlfahrt der regierung und dennutzen dieser Königreiche anlanget/ eine voll-kommene einigtest erhalten / und hoffe ich vonder Königin / meiner geliebtcsten und werthe-sten gemahlin/daß sie ihres theils selbige durchlhr gutes excmpel hierzu vermögen werde; ge-stalt ich denn zu erfüllung meiner Pflicht IhreMajestät ersuche und ermähne / solches alles zubewerckstclligen.

xxvn Die höchste Nothwendigkeit zum be-sten dieser Königreiche/ ist die gcgcnwart mei-nes Nachfolgers in denselben. So ferne ernun zu dem rechten alter gelanget/so bitte undermähne ich ihn/ so bald/ als möglich/anhcrozu kommen : Falls er aber noch minderjährigseyn solte/ befehle und ermähne ich die Junta/daß sie sich seine baldige überkunfft angelegenstyn lasse / damit er in kurtzer zeit/ so viel esmöglich ist/und mit aller sichcrheit in meinen Kö-nigreichen anlangen möge.

xxviii Falls mein Nachfolger zu seinenVogtbaren jähren gelanget/soll ihm/so bald eran diesem Hofe ankommen / durch die Juntabericht gegeben werden von der beschaffenheicaller wichtigen sachen/und von allem/was inseiner abMsenheit darinnen verhandelt worden/oder was ihm zu wissen nöthig.

Xxix Falls aber mein Nachfolger annochminderjährig seyn solte / begehre ich / und istmein wiile/daß man ihm / so viel es sein altermit sich bringet/ von den geschähen / so in derJunta vorgehen/bericht ertheilen soll/auf daßman erkenne/ was mästen die höchste gewaltauf feiner person beruhe / als auch/ daß er allge-mach unterricht davon erlange/ und / zudestsgrösserem ansehen der Junta / selbiger die artund weise gebe/ so sie beobachten soll. Wennauch die von der Junta sein alter vor tüchtigerkennen werden / die ordentlichen berathschla-gungen des Raths von Castilien anzuhören/soll selbiger Rath ihm solche/eben wie mir ge-schehen ist / vortragen / weil dieses eine Hand-lung der höchsten würde / welche meine Unter-thanen in seiner Königlichen persön erkennensollen/obschon dieselben von Vormündern/ dieich seiner Minderjährigkeit wegen ernennet/regieret und verwaltet wird. Sofern abersolches nicht bewerkstelliget werden kan / si»sollen durch den Rath von Castilien die ordent-liche berathschlagungen gehalten werden/ wiesolches zu geschehen pfleget/ wenn ich entwederabwesend bin/oder selbige wegen anderer ver-hjndernisse nicht hören kan.

xxx Ich erkläre mich/ daß/ so ferne indesJunta/ welche ich sowohl wegen der abwesen-heit meines Nachfolgers/wenn er zu seinen vogt-barcn jähren gelanget / als auch wegen seinervormundschasst und zu regierung dieser König-reiche ernennet / wenn er noch minderjährig ist/eine von den vier stellen/so der Präsident oderDirector des Raths/ der Vice-Canhlar oderPräsident von Arragonicn/ der Ertz-Bischoffvon Toledo / und der General von der inqvisi-tion darinnen besitzen / durch eines oder desandern absterben/ oder auff andere weise/ver-lcdigct werden solte/ alsdenn sein Nach-folger in dem amte auch seine stelle in der Jun-ta vertreten soll. Wenn aber dieses sichnach meinem todes-fali begeben würde/so sollendie von der Junta solche ämter zur zeit der Min-derjährigkeit meines Nachfolgers durch die meh-reren stimmen wiederum mit andern besetzen.Was aber den zu der Junta verordnetenGrande und Staats-Nath anlanget/ wofernich nicht schrisstlich von meiner Hand hinterlas-se/wer/auffdcn fall/ daß einer unter denen vonmir zu erst benennten mit tode abgienge/ selbi-gem folgen solle/ so mag die Junta solchen er-wehlen/ icdoch auff art und weise/ wie ich ge-meldet habe/ und daß man demjenigen genaunachkomme/ was ich dieser wegen mit meinerHand auffgcsetzct. In erwchlung eines Gran-de soll man sein absehen vornehmlich auff dies,r-xieiU3tion des Adels meiner Königreicherichten/ nach meinem und meiner vorfahrencxempcl/ welche denselben jederzeit in sonder-baren würden gehalten / indem sie verordnet/daß dieser hochgeschätzte Adel den vornehmstentheil an der regierung aller meiner Königrei-