42
Inzwischen war ich allein dazu ermächtigt, die Unter-handlungen zu einem Handelstraktat zwischen den beidenStaaten anzubahnen, während Zeltner einen Allianztraktat zuerwirken und zu unterhandeln, sowie die laufenden schwei-zerischen Angelegenheiten zu besorgen beauftragt war. Durchdiese Geschäftsvertheilung blieb natürlich auch dem HerrnZeltner das erste Gewicht. Doch eben diese untergeordneteStellung erleichterte es mir, mit manchem bedeutendenManne jener Zeit Umgang zu finden und vertraulichere Be-kanntschaft anzuknüpfen, indem ich mehr als Hausfreund,wie als Geschäftsträger, angesehen wurde. Gleichwohl hatteich bisher umsonst versucht, einige meinem Aufträge ange-messene Schritte zu thun. Sie hatten keinen Erfolg, undmehrere von mir eingereichte Noten blieben ohne eigentlicheAntwort. Der Minister Talleyrand begnügte sich, mir zu be-merken : Vorerst müsse durch Errichtung eines Allianztrak-tates zwischen den beiden Nationen die Schweiz in eine or-dentliche, staatsrechtliche Stellung gegen Frankreich gesetztwerden. Die übrigen, keineswegs unwichtigen, jedoch unter-geordneten gegenseitigen Verbindungen werden sich dann vonseihst anknüpfen. — Ich hatte hiermit Zeit und Gelegenheit,den Widerstand zu bekämpfen, den in der Schweiz Rapinatund die übrigen Commissärs der Vollziehung des Vergleichsvom 8. Floréal noch immer entgegensetzten, und zwar konnteich ihn hei ihren eigenen Oberen um so wirksamer bekäm-pfen. — Dabei wurde ich nun treulich durch den DirektorReubel und den Minister Talleyrand unterstützt, während an-dererseits der Direktor Merlin und der Polizeiminister LeSchwierig- Carlier auf eine Abänderung der Stipulationen drangen. Dakoit; da,s nun einerseits durch ein Schreiben der Verwaltungskani-vom nier dazu aufgefordert wurde, der daran lag jenen Widerstandauszuführen. zu schwächen, und andererseits selbst auch mir daran liegenmusste, durch Bereitwilligkeit die übernommenen Bedingungenzu berichtigen, meine Zahlungsfähigkeit, gegen welche Zweifelobzuw r alten anfiengen, zu bewähren, setzte ich die Zahlungen,