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Gottlieb von Jenner (1765-1834) : Denkwürdigkeiten meines Lebens / herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Eugen von Jenner-Pigott, Fürsprech und Mitglied des histor. Vereins des Kantons Bern
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muth und Galle in mir. Denn es mussten dabei ÖffentlichReden, die im Moniteur bekannt gemacht wurden, gehaltenwerden, wobei ich zwischen meiner anheischigen Bernerparteieinerseits, und der französischen und helvetischen Regierungandererseits eine heikle Rolle zu bestehen und viele schwerzu vereinigende Ansprüche zu beschwichtigen hatte. (Wiedies geschehen, lese man in Beilage Nr. 39). Dann müssteich im Palais Luxembourg (der Residenz des Direktoriums)unter den zu jener Zeit als Trophäen allda aufgehängtenheimischen Kriegsfahnen durchpassiren, was natürlich trübeRückerinnerungen in mir erweckte. Zwar ward mir dieGenugthuung, durch darüber gemachte Bemerkungen bewirktzu haben, dass dieselben bei unserem Austritte nicht mehrim Vorsaale prangten.

Von diesem Tage an wurden wir den öffentlichen Festenbeigezogen, die nicht immer mit aller Schonung für uns an-geordnet waren ; wie z. B. als einst mit den Elephanten desholländischen Statthalters und einigen mit Kunstsachen ausRom angefüllten Kisten, auch unsere aus Bern abgeführtenBären, mit aufreizenden heissenden Ueberschriften an denBehältnissen, auf dem Marsfelde im Triumphe aufgeführtwurden. Doch bemerkte ich auch dabei an Talleyrand undAnderen mehr ein mir den Anblick versüssendes Achselzucken.

Bei allen solchen öffentlichen Geprängen war ich nebendem Gesandten der Pforte aufgetreten, mit dem ich in gutemVernehmen stand.

Inzwischen bewirkte ich die Erfüllung der zwischen der ErfüllungVerwaltungskammer in Bern und dem Commissär Rapinat Uebor e 1 e n r kunftgetroffenen Uebereinkunft, vermöge welcher die im Vergleich mitvom 8. Floréal für Contribution und Loskauf der Schuldtitelverheissenen vier Millionen (wofür ich 40 Wechsel, jeden zuL. 100,000, auf mich ausgestellt hatte, die bei der Trésoreriehinterlegt waren, mir aber bei dieser Gelegenheit wieder aus-gehändigt wurden) und die daherigen Zahlungen, stattnach Frankreich abgeführt zu werden, in der Schweiz zum