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Gottlieb von Jenner (1765-1834) : Denkwürdigkeiten meines Lebens / herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Eugen von Jenner-Pigott, Fürsprech und Mitglied des histor. Vereins des Kantons Bern
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Stellung nicht entgangen sein. Was weiter folgt, wird einenGrad von Ausdauer in- meinen Bestrebungen zeigen, der michdem Geschicke, je misskannt zu werden, hätte überheben sollen.

In Brunnadern lebend, hatte ich zwar meine Verbin-dungen in Paris nicht hintangesetzt; auch viele Berner undmehrere Mitglieder der helvetischen Regierung besuchten mich ;denn damals waren noch nicht jene dunklen Gerüchte übermich ergangen, die mir nachher so manche trübe Stundenbereiteten. Fast jeden Tag der ersten Monate bis Juli1801 wurde ich, bald in gelinderem, bald in drohenderemTone, um die Ablieferung der hinter mir liegenden Schuld-titel angegangen. Laut Beschluss vom 2. August sollteich «entweder alles, was an Staatsgut in meinen Händen«läge, abliefern, oder zu erwarten haben, dass meine Person«sowohl, als mein Vermögen, mit Arrest belegt würden.» Indieser Notli verlangte ich von der Gemeindekammer der StadtBern, die Bildung eines Ausschusses, um mich mit ihm überdie noch möglichen Rettungsmittel zu berathen. Nun sassenHerr Altkornherr von Graffenried, die Herren Augspurger undBay mit mir zusammen und riethen zu dem Versuche einesVorschlags, «die noch übrigen Schuldtitel als Unterpfand eines«Darlehens an Geld, das ich der helvetischen Regierung«machen sollte, zurückbehalten zu dürfen.» Herr Frischingwar zur Zeit bettlägerig, und mit ihm gebrach mir auch meinenatürliche Stütze in der Vollziehungsbehörde. Gleichwohlling ich an, im Sinne des obgedachten Raths eine Unterhand-lung anzubahnen. Diese wurde zwischen mir, vereint mitdein Hause Haller & Cie. einerseits, und dem helvetischenFinanzminister anderseits, gepflogen und auch abgeschlossen.«Gegen ein förmliches Darlehen von Lv. 300,000, in monat-«liclien Raten zahlbar, erhielt ich alle noch vorhandenen in-«und ausländischen heimischen Schuldtitel, auch als förm-«liclies Unterpfand zurück ; und das Darlehen seihst war zur«Zurückzahlung an die Salzcassa angewiesen». (Beilage Nr. 74.)

Drohungen

des

helvetischen

Direktoriums.

Darlehenaus demgerettetenGeldean diehelvetischeRegierung.