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Gottlieb von Jenner (1765-1834) : Denkwürdigkeiten meines Lebens / herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Eugen von Jenner-Pigott, Fürsprech und Mitglied des histor. Vereins des Kantons Bern
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Jahren nie aufgehört hat, seinem Vaterlande und seiner Vaterstadt diewesentlichsten Dienste zu leisten, in vorzüglichem Grade verdient.

Gott mit Euch !

Bern, den 16. April 1816.

Der Amtsschultheiss :

(sig.) Fr. von MiiUnen.

Der Staatsschreiber :(sig.) Grnber.

94 .

Abschrift

des

Vortrags an Meine Gnädigen Herren und Obern.

Tit.

Durch die unterm 14. Februar letzthin vorgelegte Erklärungdesjenigen Comité, welches die im Jahre 1798 durch vaterländischgesinnte Männer geretteten obrigkeitlichen Gelder verwaltet hat, sindEuer Hohen Gnaden von der Existenz dieser Gelder und von der Absichtin Kenntniss gesetzt worden, dieselben an Schultheiss, Klein und GrosseKäthe der Stadt und Republik Bern, als den wahren rechtmässigen Eigen-thümer, abzuliefern. Hochdieselben haben daraufhin, nach dem Anträgedes gedachten Comité, geruhet, die auf diese Gelder Bezug habendenSchriften und Rechnungen durch eine eigens dazu verordnete Standes-Commission untersuchen zu lassen, mit der Weisung, darüber, sowie überdie künftige Verwaltungsart, Bericht zn erstatten.

Zufolge dieses Auftrages haben MeligdH. des bisherigen Verwaltungs-Comité in einer gemeinschaftlich mit der ad hoc niedergesetzten Standes-Commission am 5. März letzthin abgehaltenen Versammlung, dieser letztemdie zu der daherigen Untersuchung erforderlichen Schriften und Rech-nungen zugestellt, und dabei sowohl mündlich als schriftlich den Wunschgeäussert, dass da von verschiedenen Seiten Fragen und Zweifel überden Ursprung sowohl als über die Verwendung der fraglichen Gelderbekannt geworden seien, es der Standes-Commission belieben möchte,alles Nothwendige einzuleiten, damit jeder Zweifel diesorts erörtert werdeund keiner zuriickbleibe.

Diesem obschon wörtlich nicht in ihrem Auftrag doch aber imSinne desselben gelegenen Ansuchen glaubte die Commission, sowohlzu ihrer eigenen möglichst vollständigen Aufklärung, als aber aus schul-diger Rücksicht gegen diejenigen Männer unbedenklich, ja selbst pflicht-