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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Frankreich während des Jahres 1840 : sammt einem Rückblick auf die Verträge, Gesetze und Verordnungen, durch welche die gegenseitigen Handels- und Verkehrsbeziehungen bisher geregelt worden sind / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach, d. Z. eidgenössischem Staatsschreiber
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eine umständliche Denkschrift eingegeben. Die abermals höchst bescheidenen Wünsche, welchein dieser Denkschrift zu Gunsten des schweizerischen Handels geäußert worden sind, betrafen:

1. Bewilligung der Einfuhr der aus der Levante durch Jllyrien kommenden Baumwolle,unter denselben Zöllen wie für die Franzosen.

2. Freie Einfuhr der neapolitanischen und römischen Baumwolle.

3. Gestaltung der Einfuhr schweizerischer Fabrikate unter Entrichtung eines Zolls von20% des Werths.

Sollte S. M. indessen von der durch frühere Dekrete ausgesprochenen Prohibition nochnicht gänzlich abgehen wollen, so möchte doch ein bestimmtes Quantum oder gewisse Artenschweizerischer Fabrikate unter obigen Beschränkungen eingelassen werden.

4. Gestaltung der Einfuhr unter mäßigen Zöllen in daö Königreich Italien und Ge.ftattung des Transits schweizerischer Waaren nach der Türkei, nach Neapel und nach Spanien.

Die gereizten und mißbeliebigen Worte aber, die der Kaiser an jene Abordnung in Folgeeiner durch den Gesandten von Zug (Hrn. Sidler) an der Tagsatzung zu Solothurn gemachtenAeußerung richtete, ließen schon voraussehen, daß die schweizerischen Reklamationen keingeneigtes Gehör finden würden.

Ueberdieß nahm die Gestaltung der Weltereignisse und namentlich der im Jahr 1812erklärte Krieg gegen Rußland nun bald die volle Aufmerksamkeit des Kaisers in Anspruch.

So blieben auch diese neuen Verwendungen fruchtlos und die Schweiz konnte sich glücklichschätzen, in jener Zeit, wo so viele Staaten aufhörten zu sein, wenigstens ihre politischeSelbstständigkeit beibehalten zu haben.

Während des Kaiserreichs ist der Handel aus der Schweiz nach Frankreich, mit Aus-nähme des Vieh. und theilweise auch des Leinwandhandels, großemheilS zum Kontrebande-Handel geworden.

Die frühern eben so vielfachen als gegenseitig vortheilhaften Handelsbeziehungen warenvernichtet; die französischen Fabrikanten hatten sich an das System eines künstlichen Schutzesdurch Prohibition fremder Fabrikate gewöhnt, und wollten auch nach dem Sturz des Kaisersvon ihren Monopolien nicht lassen, sie forderten vielmehr laut die Fortdauer des unglücklichenJfolirungssystems, welches in den Zeiten der Republik und des Kaiserreichs seinen Ursprunggefunden hatte.

Ludwig xvm. So gingen denn die bei der Restauration von Vielen gehegten Hoffnungen, mit dem altenKönigsstamm auf dem Thron Frankreichs, auch die alten innigen und freundschaftlichen Ver.hältnisse zwischen beiden Staaten zurückkehren zu sehen, insoweit dieß die frühern Handels.Verhältnisse betraf, nicht in Erfüllung.

Obschon bereits am 23. Aprill 1814 S. K. H. Monsieur, Frère du Roi, Lieutenant-general deS Königreichs, die Tagsatzung im Namen des Königs ersucht hatte, Abgeordnetenach Paris zu senden, um die alten Allianzverträge zu erneuern,

Obschon die Tagsatzung in einem am 6. Mai 1814 erlassenen und durch eine besondereAbordnung dem König Ludwig XVIII. überbrachten Beglückwünschungsschreiben ihrerseits denErßcRestauration. Wunsch ausgesprochen hatte, die seit Franz I. bestandenen Verhältnisse weiter herzustellen,

Obschon der König von Frankreich in einem vom 20. gleichen Monats datirren Schreibenan die Tagsatzung die Schweizer die ältesten Bundesgenossen Frankreichs nennt, welchen er