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3. Für die Regimenter Nazav Reeling (Kaiser) und Bei-schart (Zay) i.
die Kantone Schwyz, Uri, Tessin, Graubünden,Glarus, Appenzell.
4. Für das Regiment Jann (Trachsler)
die Kantone Unterwalden (ob und nid dem Wald),Luzern, Zug, Aargau und das Gebiet von Rheinau.
Jedes Regiment, dessen offizielle Benennung durchden Namen seines Chefs gegeben war, sollte aus zweiBataillonen bestehen, jedes Bataillon aus einer Grenadier-kompagnie und vier Füsilierkompagnien. Die Stärke jedesRegiments war folgende:
Die erste wie die zweite Grenadierkompagnie zähltenbeide mit Einschluss der Offiziere je 112 Mann, nämlich
1 Hauptmann, 1 Lieutenant, 1 Unterlieutenant, 1 erstenund 2 zweite Sergeanten, 4 erste und 4 zweite Korporale,
2 Tambours und 96 Grenadiere. Jede Füsilier-Kompagniebestand, ebenfalls mit Einschluss der Offiziere, aus 206Mann, nämlich 1 ersten und 1 zweiten Hauptmann, 2Lieutenants, 2 Unterlieutenants, 1 ersten und 5 zweitenSergeanten, 8 ersten und ebensoviel zweiten Korporalen,4 Tambouren und 174 Füsilieren. Da folglich die sämmt-liclien 8 Füsilier-Kompagnien eines Regiments 1648 Mannzählten, der Stab des 1. Bataillons 21 und der des 2.Bataillons 16 Mann, so ergibt sich die kapitu 1 atiorismiissigfestgesetzte Zahl von 1909 Mann als Stärke eines jedenspanischen Schweizerr egiments. Gegenstand der eifrigstenVerhandlungen bildete in der Tagsatzung die Frage, obFremde, die im einen oder andern Kanton naturalisirtworden, sogleich nach ihrer Aufnahme zu den Offiziers-stellen zugelassen, also den alten Eidgenossen vorgezogenwerden dürften. Nach vorgängiger Untersuchung durcheine am 19. Juni 1805 niedergesetzte Kommission wurdeder Beschluss vorgeschlagen, es solle ein neu naturalisirterFremder erst dann in den vollen Genuss der Rechte eines