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A Iso beschlossen, Luzern den 11. Christmonat 1809.
Der Amtsschultheiss:Heinrich KRAUER.
Namens des Meinen Rathes,Der Staatsschreiber:
(L. S.) J. K. AMRHYN.
Gleichzeitig ersuchte der Rath den Landammann,hei der französischen Gesandtschaft in der Schweiz dienöthigen Schritte thun zu wollen, damit einerseits durchdessen Vermittlung diese Publikation in Spanien erfolgenwürde, anderseits diejenigen Kantonsangehörigen, welche,dem Aufrufe Folge leistend, zu ihren Pflichten zurück-kehren würden, der Gnade und Güte des französischenKaisers empfohlen werden möchten.
Indem wir nunmehr wissen, dass, wie auch der ersteTlieil der nachfolgenden Korrespondenz voraussetzenlässt, der Rückberufungsbeschluss gefasst worden seinmuss, nachdem der Luzerner Regierung die gegentheiligeMeinungs-Aeusserung des doch von ihr ausdrücklich umdieser willen begrüssten Landammanns bekannt war,linden wir es nicht nur begreiflich, sondern auch selbst-verständlich, wenn der Letztere mit dem unverkennbarenTone des Unwillens über die Eigenmächtigkeit des Vor-gehens die gestellte Zumuthung unter Auseinandersetzungseiner Amtspflichten von der Hand wies.
Am 18. Dezember nämlich lief aus Freiburg —Affry war ja Landammann — ein Schreiben ein, indessen zweiter Hälfte sich der Landammann also ver-nehmen lässt :
IFo.s das Ansuchen betrifft, womit Sie mich beehren,so bin ich durch meine verfassungsmässige Stellung
dass bei den gegenwärtigen politischen Verhältnissen diese Leutein der Nothwendigkeit sich befinden, gegen ihre eigenen Brüder sichzu schlagen, die unter den französischen Fahnen dienen (DieserPassus enthält die deutsche Uebersetzung der uns in französi-schem Originaltext vorliegenden Zuschrift.)