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scliluss der Militärkapitulation mit Frankreich auf Grundkaiserlichen Befehls vom 15. März 1805, vier Batailloneund eine Artillerieabtheilung umfassend, bereits 4200Mann zählte.
Nach dem glorreichen 10. August 1792 kehrtenbekanntlich diejenigen Schweizer französischen Dienstes,welche bei der Erstürmung der Tuilerien der Metzeleientgangen waren, an den heimathlichen Herd zurück.Allein in Folge des Unglücksjahres 1798 musste nochim November dieses Jahres dem französischen Direkto-rium von der helvetischen Regierung das Recht derWerbung von 18,000 Mann zugestanden werden, derennumerischer Bestand sich auf sechs Auxiliarbrigadenvertheilte. Der Dienst in denselben erfreute sich niemalsgrossen Ansehens: erstlich wurden die Kapitulation -bedingungen von der französischen Regierung so weitübertreten, dass Abtheilungen dieser Truppen zum Dienstein Westindien verwendet wurden und tlieils im Kampfgegen die rebellischen Neger auf St. Domingo, theilsauf der Rückreise durch Schiffbruch zu Grunde gingen;aber auch die zahlreichen Bedrückungen, deren sichdiese Truppen schuldig machten, waren nicht geeignet,denselben steten Zugang zu verschaffen, daher bald diekapitulationsmässige Zahl der Mannschaft nicht erreichtwurde und eine Reduktion der sechs Halbbrigaden aufdie Hälfte eintrat.
Als im Februar 1803 zwischen dem ersten Konsulund der Schweiz die Vermittlungs-Akte abgeschlossenwurde, schätzte „Unser erhabener Vermittler“ die Tüch-tigkeit ihrer Streitkräfte zu hoch, als dass er es ver-säumt hätte, in einem besondern Anhang zu jenem Vertragdieselben den französischen Diensten neuerdings zu unter-stellen, indem er den Landammann durch den GeneralNey, französischen Gesandten bei der helvetischen Re-publik, wissen liess, er wolle in einer Generalkapitulationdiejenigen Kapitulationen erneuern und zusammenfassen,