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welche früher zwischen den zwei Staaten geschlossenworden seien und die Organisation der Schweizerregi-menter feststellten, welche Frankreich in seinen Dienstenunterhalten würde, jedoch unter der bestimmten gegen-seitigen Voraussetzung, dass die Aushebung den Charakterder Freiwilligkeit tragen solle. Die Gesammtsumme derjährlich auszuhebenden Mannschaft betrug, auf die neuorganisirten vier Schweizerregimenter vertheilt, 16,000Mann,*) zu je 4 Bataillonen ä je 1000 Mann berechnet.Jedem Regiment wurden eine Artillerie-Kompagnie zu64 Mann und 4 Offiziere zugetheilt, das Bataillon abererhielt 8 Füsilier-Kompagnien und 1 Grenadier-Kom-pagnie ; eine Füsilier-Kompagnie zählte 4 Offiziere, 14Unteroffiziere, 92 Soldaten und 2 Tambours, die Kom-pagnie Grenadiere bei gleichem Bestand des Cadre 72Grenadiere und 2 Tambours. Der grosse Regimentsstabwurde gebildet aus einem Obersten, einem Oberstlieute-nant, 1 Major, 4 Bataillonschefs, 4 Adjutant-Majoren,4 Quartiermeistern, 4 Fähndrichen, 4 Aerzten, einemGrossrichter und zwei Geistlichen, wozu im kleinenRegimentsstab 4 Tambours und 13 Musiker, im Ganzen56 Mann kamen. Generaloberst der Schweizer war derMarschall Lannes, der Vorgänger Berthiers, des Fürstenvon Neuenburg. 1 2 )
1 ) Da die militärischen Verhältnisse der Schweiz zu Frank-reich bereits in des Verfassers Schicksale der Schweizer in Russ-land behandelt worden sind, muss sich dieser Abschnitt auf dieDarstellung derjenigen beschränken, deren Kenntniss für diegegenwärtige Studie vorausgesetzt werden muss.
2 ) Durch Dekret vom 11. Januar wurden die dem General-obersten der Schweizertruppen in französischen Diensten gebüh-renden Ehrenbezeugungen festgesetzt: in den Plätzen oder beiden Armeen sollten ihm alle die Ehrenbezeugungen zukommen,welche den Grossoffizieren des Reichs und den Oberst-Inspek-toren erwiesen zu werden pflegten; eine Kompagnie Schweizer-truppen hatte en bataille an den Thoren der Stadt ihn zu em-pfangen. Für den Fall aber, dass der Generaloberst zugleich