Band 
Erster Theil.
Seite
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;66 Von den Arremoniren.

hätte; so würde man doch weder den Kezernüberhaupt; noch den Artemomten eine Vertil-gung derselben aus allen griechischen Abschriftenzur Last zu legen, ein Recht haben: jenes nicht,weil es ohne Wunder nicht möglich gewesen wä-re; dieses noch vielweniger, wegen der kleinenAnzahl der Artemomten.

Anm Die Verfälschung der Schriftstellen wird in Eu-sedii oft angeführter Nachricht den Artemoniten zurLast gelegn. Den Artemomten haben die Au«'kssunqder Stelle r Joh. V, 7. Vticol. Vedel, Lhrift^pl)wtttig, Thon». Irrig und §r. Er»,st RennerSchuld gegeben. S. deö leztern diltor. «iiftl loanu.x. 5. und 74.

§ v-

Aus den bishero angefiihrten Nachrichtenist klar, daß Artemon nicht ohne Anhänger ge-wesen; allein ob die von ihm gestiftete Partheigros gewesen, und wie lange sieqedauret? sindwieder zwey Fragen, die sich nicht mit gewissenBestimmungen beantworten lassen. Es ist dochwahrscheinlich, daß sie klein gewesen, und viel-leicht von neuern anttttinitarischen Partheien ver-schlungen worden. Wir glauben unter anderndarinnen einen Grund dieser Meinung zu finden,daß diejenigen, welche Kezerregister gemacht,wie Philastrius, Epiphanias, Augustinus,den Artemomten keinen eignen Plaz gegbnnet.Was wir oben von der Theodotianer philoso-phischen Gelehrsamkeit gesaget, kan auch miteben dem Recht von den Artemomten gesagetwerden. Die alte Nachricht bey dem Eusebioist etwas dunkel, daß wir nicht wissen, ob die-ser