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der Mamchäer.
V. Ihre vornehmste gottesdienstliche Hand-lung war das Gebet. Sie scheinen ihre Liedergehabt zu haben. Sie hatten auch Vorlesun-gen. Daß sie geprediget, ist nicht historisch er-wiesen; wol aber dieses, daß die Auserwehltennoch geheime Handlungen gehabt, von denen dieZuhörer ausgeschlossen gewesen.
Anm. i) Dom Gebet s Augustinum «/O. I. com ?or--tunsto p. 69. 2) von ihren sehr morgenlandischen Lie-dern s. ebendenselben Üb»-. XV. comi-s, ksusiumcap. 5. tczc;. z) daß sie des Mant eplsiol. kurxism.öffentlich auch vor dm Zuhörern vorgelesen, versichertAugustinus contra episioi. V. § 6. allein, daßaus ebendesselben /lö»-. XVI. contra kauff. ca/,. 24.und <le 6eneü contra INsnicd. /r-r.I. ca-7. 2. § z. einbffenrliches. Borlesen der göttlichen Schriften zu fei-gem , ist gar nicht erwiesen. 4) daß die Auserwehltenbesondere Versamlnngen gehabt, siehet man aus Hör-tunati und Augustini 1 . p. 68 6y. Was aberdarinnen vorgegangen, ist eben das Geheimnis.
VI. Unter den gottesdienstlicken Uebungetthatte das Fasten eine wichtige Stelle. Manfindet, daß sie den Sontag und Montag gefa-stet; auch ein gröseres Fasten vor Ostern beob-achtet, obgleich nicht so lange, wie die andernChristen. Die Auserwehlten fasteten noch mehr,wie aus ihrer strengen Lebensart abzunehmen.
Anm. S- Leo des Grosen angeführte Stellen: Au-gustinum coutr» episiol. frmäsmenti cax. 8- und epi-ttol. XXXV. ca-7. 2. Dergl. Leausobre to»r. II.
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VII. Die Mamchäer hatten allerdings eineTaufe. Allein sie taufeten weder die Kinder;noch die erwachsenen Zuhörer. Und den Ans-erwehlten stände es frey, ob sie selbige verlangen
wollen,