Band 
Erster Theil.
Seite
813
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der Manichaer. 8iz

da zwischen anderen Kezern und denManichäernallerdings ein merklicher Unterschied war; sowar es ndhtig und nüzlich, daß man eigne Vor-schriften aufftzte, wie man mit solchen Leutenumgehen und sich bey ihrer Aufnahme in die wah-re Kirche verhalten solte. Es sind uns einige der-gleichen Verordnungen aufbehalten worden. Dielateinischen sind in unseren Augen sehr sthäzbarund wenn es gleich nicht ausgemacht ist, daßAugustinus selbst der wahre; oder erste Verfas-ser derselben ist; so rühren sie doch gewis von ei-nem Manne her, der aus desselben Schriften ei-ne gründliche Känntnis und Einsicht in das ma-nichäische Lehrgebäude und Religionswesen erlan-get hat. Hingegen sind zwar die griechischen umein gutes Theil weirlauftiger und mit einer Men-ge historischer Nachrichten angefüllet; da unsaber das eigentliche Alter nicht zuverläßig be-kannt; so wird allemal ihre Glaubwürdigkeitzweifelhaft bleiben. Wir können den Verdachtnicht bergen, den wir haben, daß sie sämtlicherst aufgesezet worden, nachdem die Paulicia-nev entstanden, welche in den morgenländischenKirchen schlechterdings vor Nachkommen derManichäer gehalten worden; mithin man nichtsicher seyn können, ob alles reinmanichäisch vor-gestellet worden.

Anm. Die lateinischen stnd das commonitorimn <le mo-äo, glimittomii iUsnickaeos , im Anfang des achtenTheils der Werke des Augustini, und die unter demNahmen des heiligen Prospers vorhandene Etke-lnatiliin, welche nebst dem erstgenannten commointo-rio in Labbciis concii. tom. IV. x. 1658- ist«;, anzu-treffen.