ss8 Streitigkeiten
Augustino habell wir wieder sehr ansehnlicheUeberbleibsel zu danken.
Anm. äe ^rat. cliriki cax. Zv- 5 qg. und äe pecc. orixiv.cax. 17. i8- <4. Aus beiden Stellen hat sie Garnier9.270. noch beßer aber Loustant epist. paar. p. 916.gesamlet, welches auch, jedoch nur zum Theil, Wall -x. ZY2.sgg. gethan hat.
X. Vier Bücher vom freien Willen, auswelchem wir wiederum nur einige, jedoch erheb-liche Auszüge übrig haben.
Anm. Pelagius hat sich in dem Brief an Innocemiumdarauf berufen, Augustiners aber in dem Buch 6e jrr»-tis ctiristi daraus die gedachten Stellen erhalten. S.Garnier 9. 270.
§. IX.
Ehe wir von den Schriften des Pelagii un-sere Abhandlung beschließen, müssen wir nochkurz dreierlei anmerken: einmal, daß wol derVerdacht gewesen, als wenn Pelagius bei ih-rer Abfaßung sich der Hülfe anderer Leute dabeibedienet, er scheinet aber iezt so «»gegründet,daß er keiner Widerlegung bedarf: hernach,daß in den neuern Zeiten einige Gelehrten ausVersehen Pelagio Schriften beigeleget, dievon ihm nicht herkommen: endlich, daß ande-re dieser letztem sich das Verdienst erworben dieUeberbleibsel aus den Schriften des Pelagii zusamten.
Anm. i. In der Klage, daß Pelagius ein gelehrter Be-trüger gewesen, und fremde Arbeiten vor seine ausgege-ben, oder beßer seiner Schüler Federn gebrauchet, istetwas dunkles. Im Grund sind Grosius und -HLero-nymu» die einzigen Urheber dieser Klagen; aber auchfreilichjsehr verdächtige Zeugen. Unter den neuern bitten
wir